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Arbeitsbescheinigung bei Ende der Ausbildung keine 12 volle Monate bescheinigt

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letzte Antwort am 19.06.2024 16:12:59 von ulis
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

ich rechne gerade einen Azubi ab, der von 9.2021 bis 13.06.2024 befristet beschäftigt war.

Zugleich soll die Arbeitsbescheinigung übermittelt werden. In der Probeabrechnung werden jetzt die Zeiträume 7/2023 - 06/2024 bescheinigt.  

Wären nicht 6/2023 - 06/2024 zu bescheinigen, da 6.2024 nur zeitanteilig abgerechnet wird? Oder verstehe ich die Ausfüllhilfe der Agentur für Arbeit falsch, wenn es dort heißt "Benötigt werden volle Abrechnungszeiträume der letzten 12 Monate der Beschäftigung"?   

 

Viele Grüße

 

Ulis

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


da der Beschäftigungszeitraum im Juni 2024 endet, gilt auch dieser Zeitraum als "voll".
Es ist daher korrekt, von 06/2023 bis 06/2024 zu bescheinigen.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
ulis
Aufsteiger
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Vielen Dank für die Info.

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letzte Antwort am 19.06.2024 16:12:59 von ulis
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