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Arbeitsbescheinigung bei Betriebsübergang

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letzte Antwort am 22.10.2024 10:56:50 von ulli_preuss
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markushülsmann
Einsteiger
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Liebe Community,

 

ich stehe aktuell vor folgendem Problem:

 

Ein Mandant hat sein Unternehmen mit allen Mitarbeitern zum 01.08. verkauft. Dementsprechend wurden durch uns alle Beschäftigten per 31.07.2024 abgemeldet und zum 01.08.2024 unter einer neuen Mandantennummer unter der neuen Firmierung wieder angemeldet. 

 

Nun wurde eine Mitarbeiterin durch den neuen Arbeitgeber einige Tage nach Betriebsübergang fristlos gekündigt. Da es sich gemäß des Informationsschreibens des ehemaligen Arbeitgebers um einen Übergang nach § 613 a BGB handelt, müssen ja sämtliche Gehaltsangaben nun unter der neuen Mandantennummer für die letzten 12 Monate getätigt werden. Wie setze ich dies nun in Lohn und Gehalt um?

 

Besteht vielleicht die Möglichkeit 2 Meldungen zu erstellen? Eine bis 31.07.2024 unter der alten Mandantennummer und eine ab 01.08.2024 unter der neuen Mandantennummer? Und wenn ja, welche Angaben hinsichtlich Kündigung, Kündigungsgrund und Kündigungsfristen hinterlege ich dann beim alten Arbeitgeber?

 

Vielen Dank für die Hilfe und Rückmeldungen 😊

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

ja, mit Lohn und Gehalt besteht die Möglichkeit zwei Arbeitsbescheinigungen zu erstellen. Eine Arbeitsbescheinigung mit den Werten aus beiden Mandanten kann in Lohn und Gehalt nicht erzeugt werden.


Prüfen Sie in der bisherigen Personalnummer unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum die Besonderheiten bei Austritt. Wenn hier Austritt wegen organisatorischen Gründen / Betriebsübergang ausgewählt ist, wird keine Arbeitsbescheinigung erstellt.


Ich kann Ihnen keine konkreten Angaben rund um die Kündigung/Entlassung empfehlen. Vielleicht kann hierzu jemand aus der Praxis weiterhelfen.


Alternativ können Sie die Arbeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal erstellen und übermitteln.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ulli_preuss
Fachmann
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@markushülsmann 

Auch wenn ich LODAS-Nutzer bin, ist das Problem ident. In meinem Falle habe ich die Situation, dass Löhne bis 30.09.2024 über das Einzelunternehmen abgerechnet werden und ab 01.10.2024 über die GmbH. Nachdem im Oktober ein Mitarbeiter ausscheidet, stellte sich die Frage, Lohnvortragswerte für BEA erfassen oder eine andere Lösung.

Für solche Situationen wie auch Austritte ohnehin wird ab jetzt standardmäßig eine Arbeitsbescheinigung abgerufen, ob diese nun im konkreten Falle benötigt wird oder auch nicht. Durch die o. g. Konstellation wird klar, warum:

Als lohnabrechnende Stelle können Sie nicht wissen, ob Arbeitnehmer nicht evtl. in den nächsten 5 Jahren ausscheiden und dann doch noch vom Vorbetrieb eine ArbBesch benötigen. IN LODAS ist ein Abruf nach mehr als zwei Jahren wegen der Rückrechnungstiefe nicht mehr möglich, so dass Sie alles mühsam per Meldeportal erledigen müssen. In LuG kenne ich ich mich nicht aus, ein Abruf könnte zwar noch möglich sein, aber vielleicht auch nicht.

Bei einem standardmäßigen Abruf haben Sie immerhin die Auswertung in den Auswertungen Personalwirtschaft (DUo) bzw. für LODAS noch zusätzlich im Programm LODAS Auswertungen. Falls die Arbeitsbescheinigung bei der Arbeitsagentur untergeht/nicht verarbeitet wird, kann man diese Auswertung im Falle des Falles wieterleiten oder zumindest als Erfassungsvorlage für das Meldeportal benutzen. 

Natürlich könnte man jetzt sagen, dass das mit Datensparsamkeit nichts zu tun hat oder auch Mehraufwand betrieben wird, aber wir hatten vor vier Monaten erst den Fall, bei dem die Arbeitsagentur Vorarbeitgeberwerte übermittelt bekommen wollte, was aber nicht mehr ging, da es diesen Mandanten nicht mehr gab. Das alles aufzubereiten hat eine halben Tag gekostet. 


Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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letzte Antwort am 22.10.2024 10:56:50 von ulli_preuss
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