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Arbeitsbescheinigung bei Aussteuerung

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letzte Antwort am 08.09.2021 11:00:53 von Vanessa_Mertel
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brinakira
Einsteiger
Offline Online
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Hallo,

 

ich habe eine Frage: Ein Arbeitnehmer wird zum 02.09.2021 ausgesteuert. Mit der fiktiven Beschäftigungszeit von 4 Wochen endet das Beschäftigungsverhältnis ja zum 02.10.2021.

 

Wie trage ich das in die Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur ein?

 

Aktuell habe ich bei "Abwesenheit ohne Arbeitsentgelt" Beginn 03.09.2021- Ende offen ( Grund: Aussteuerung) eingetragen.

 

Bei "Ende des Beschäftigungsverhältnis" dann den 02.10.2021.

 

Ist das korrekt?

 

LG

Sabrina

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
289 Mal angesehen

Hallo Sabrina,


ob die erfassten Daten so korrekt sind, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden.


Nehmen Sie zur Klärung Ihres Sachverhaltes bitte Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.09.2021 11:00:53 von Vanessa_Mertel
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