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Arbeitsbescheinigung (bea) Krankengeld, Übergangsgeld

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letzte Antwort am 23.04.2025 15:05:59 von Alexandra_Friedrich
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SaskiaBartsch
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Hallo,

ich kann eine Arbeitsbescheinigung nicht erstellen und bekomme leider nur den Fehlerhinweis:

"[...] Im Rechenzentrum sind nicht alle Monate abgerechnet, die für den erforderlichen Meldezeitraum benötigt werden. [...]"

 

Eintritt:: 06/2021

Abrechnung mit LODAS ab: 10/2022

Austritt: 03/2025

 

Die Daten sind auch alle im Rechenzentrum.

 

Ich habe (als es noch möglich war) auch Bescheinigungen angefordert und das Datum auf 01/2023 und einmal auf 01/2024 geändert, es blieb bei dem selben Fehler.

Diese Möglichkeit gibt es inzwischen ja sowieso nicht mehr.

Die angegebene Dokumentennummer hat auch keine Lösung gebracht.

 

Die einzige Erklärung, die ich für das Problem habe, ist eine Fehlzeit.

Krankengeld ab Mitte Juni, ab Juli Übergangsgeld, ein Teil des Augusts mit Krankengeld und dann kam die AN wieder.

 

Aber bitte, DAS darf doch nicht das Problem sein, weshalb man keine Bescheinigung übermitteln kann?

 

Ich bin auf Ideen und Lösungen gespannt. 

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Uwe_Lutz
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@SaskiaBartsch  schrieb:

 

Eintritt:: 06/2021

Abrechnung mit LODAS ab: 10/2022

Austritt: 03/2025

 

Die Daten sind auch alle im Rechenzentrum.

 

Wenn Eintritt in 2021 und Abrechnung mit LODAS ab 10/2022 klingt das so, als müssten hier BEA-Vortragswerte erfasst werden (für 06/2021 bis 09/2022):

 

Angaben zu BEA Vortragswerten erfassen - DATEV Hilfe-Center

 

Wichtig ist, dass diese Daten erst verarbeitet werden, bevor der Abruf möglich ist.

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SaskiaBartsch
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Aber warum?

Dieser Zeitraum ist doch weit außerhalb des Bescheinigungszeitraumes von 12 Monaten?

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SaskiaBartsch
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Hat sonst niemand eine Idee?

 

Der Meldezeitraum von 12 Monaten (und im Sonderfall 24 Monaten) ist ja bereits  mit LODAS abgerechnet worden.  Es kann doch im Extremfall nicht daraus hinaus laufen, dass man mehrere Jahre Vortragswerte erfassen muss, wenn zum Eintritt eines Arbeitnehmers nicht mit LODAS abgerechnet wurde.

 

 

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Uwe_Lutz
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Moin,

 

Auszug aus dem Dokument:

 

Bei der Erstellung einer Arbeitsbescheinigung im Rahmen des Datenübermittlungsverfahrens Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) sind Angaben zu den Sozialversicherungsdaten der letzten 5 Jahre vor Ende des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses erforderlich.

 

Gemeldet werden nicht nur die Entgelte, sondern z.B. auch das Bestehen eines sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und mögliche Unterbrechungen.

 

Daher sind die Angaben für 5 Jahre notwendig.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

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Alexandra_Friedrich
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Hallo @SaskiaBartsch,

 

die zu bescheinigenden Zeiträume in der Arbeitsbescheinigung gehen teilweise weit darüber hinaus.

 

Zum Beispiel:
* Steuerliche Daten unter Punkt 1.1 der Bescheinigung: 12 Monate
* Arbeitszeiten unter Punkt 4 der Bescheinigung: 3,5 Jahre
* Sozialversicherungsdaten unter Punkt 2.3 und 2.4 der Bescheinigung: 5 Jahre
* Fehlzeiten unter Punkt 2.2 der Bescheinigung: 5 Jahre

 

Wenn diese Zeiträume innerhalb des Beschäftigungszeitraums liegen, jedoch nicht in LODAS abgerechnet wurden, müssen diese über die BEA Vortragswerte erfasst werden.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.04.2025 15:05:59 von Alexandra_Friedrich
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