Was ist der aktuelle Stand bezüglich der Übermittlung der Arbeitsbescheinigungen für die Vorjahre?
Beispiel: Der Arbeitnehmer ist seit 2022 durchgehend beim Arbeitgeber beschäftigt, und die Übermittlung der Bescheinigungen konnte bisher nur bis Anfang 2024 erfolgen. Können die Bescheinigungen für die Jahre 2022 und 2023 nur ausschließlich über SV.Net übermittelt werden, oder wurde LODAS diesbezüglich bereits aktualisiert?
Das laufende Jahr und Vorjahr kann bescheinigt werden.
Verstehe aber gerade die Frage nicht. Wenn der MA durchgehend, seit 2022, beschäftigt ist, reicht doch der o.g. Zeitrahmen für die 12 Monate.
Eine Arbeitsbescheinigung kann nur für ein Austritt im lfd. Jahr oder Vorjahr übermittelt werden. Die Werte umfassen aber auch die Jahre davor. Wenn also ein AN Anfang 2024 ausgeschieden ist und jetzt eine Arbeitsbescheinigung benötigt, werden auch die Entgelte aus 2023 bescheinigt.