Hallo,
ich habe eine kurze Frage.
Der Lohn März ist durch/versandt.
Nun muss eine AB erstellt werden von einem AN, der im März ausgetreten ist.
Das Austrittsdatum wurde auch mit dem Märzlohn schon so erfasst.
Muss nun der Bearbeitungsmonat von 04 auf 03 geändert werden um alle Angaben für die AB zu erfassen?
Und muss auch im Bearbeitungsmonat 03 die manuelle Übermittlung erfolgen?
Vielen Dank im Voraus!
Nico
Hallo,
nein, die Daten können auch im Bearbeitungsmonat 04 erfasst werden. Wichtig ist nur,
dass unter Personaldaten ->Kündigung/Entlassung alle Daten vollständig erfasst werden.
Hallo @n_troike
... unter Kündigung/Entlassung alle Daten pflegen und dann kannst Du im AN oben unter Auswertungen - DÜ Arbeitsbescheinigung anstoßen, diese wird dann auch "manuell" ohne Lohnabrechnung erstellt.
Nach Erstellung auf Mandantenebene über -> Daten senden die Verarbeitung anstoßen.