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Arbeitsbescheinigung Aussteuerung

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letzte Antwort am 28.03.2024 15:08:29 von AG2020
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schiesan
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Hallo zusammen,

 

Ein MA ist im Krankengeld. Lt. Schreiben der AOK endet das Krankengeld zum 18.12.23. (Ich muss ein Abgabegrund wählen).

Dann haben wir noch ein Schreiben der Agentur für Arbeit erhalten, dass wir eine Arbeitsbescheinigung ausstellen sollen wegen Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld. 

 

Laut dem Mitarbeiter will er wieder bei uns Arbeiten (voraussichtlich erst März). Kündigung haben wir keine erhalten. 

 

Wie erfasse ich den Mitarbeiter zukünftig bei Fehlzeiten / wie erstelle ich die Arbeitsbescheinigung / welchen Abgabegrund soll ich eintragen? 

 

Vielen Dank 🙂

pogo
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Du musst die Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" ab 19.12. ohne Enddatum (!) erfassen.

 

Evtl. noch weitere Angaben unter Kündigung/Entlassung erfassen, falls erforderlich. In der Regel ist hier nur Nein bei "Zahlungen bei Austritt" zu erfassen, weil es ja noch keinen Austritt gibt.

 

Dann muss der Dezember abgerechnet werden! Also warten oder eine Vorwegabrechnung machen.

 

Jetzt erst kann die Arbeitsbescheinigung verschickt werden.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Und sonst gerne auch mal rechts in den Empfehlungen "stöbern":

 

Uwe_Lutz_0-1700586663093.png

Viele Grüße

Uwe Lutz

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AG2020
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Guten Tag,

vielleicht könnten Sie mir auch weiterhelfen?

 

Mein Fall:

AN bis einschl. 31.03.2024 im KG-Bezug, ab dem 01.04.2024 - ALG.

Da ich nicht besser wusste, habe ich bei ihm eine Austrittsdatum zum 31.03.2024 eingegeben, damit eine Arbeitsbescheinigung erstellt wird. Diese ist natürlich jetzt falsch.

Monat März ist abgeschlossen.

 

Jetzt bin ich nach Ihren Erklärungen vorgegangen (Danke dafür):

-Bearbeitungsmonat (LODAS) auf 03/24 gesetzt

-bei dem MA neue Fehlzeit ab dem 01.04.24 ohne Enddatum mit dem Grund "Ende Bezug KG/Beginn Bezug ALG" eingegeben

-Austrittsdatum bei dem MA rausgenommen und leer gelassen (ist das eigentlich richtig so?).

-in Erfassungstabelle im Monat 04/2024 für den MA Wert 1 mit der Buchungsschlüssel 96 eingegeben (auch hier bin ich mir nicht sicher, ob das sein muss?)

 

Jetzt wollte ich eine Vorwegabrechnung 04.2024 für den MA erstellen, bekam aber die Meldung, "Folgende MA sind nicht der Abrechnungsgruppe Vorwegabrechnung zugeordnet"...

Wiederholungsabrechnung für 03.2024 ist ebenfalls nicht möglich..

 

Es muss dringend eine richtige Arbeitsbescheinigung elektronisch übermittelt werden, darum geht es mir in erster Linie.

Außerdem hat die KK mir telefonisch gesagt, dass es neben der 30 Meldung (Abmeldung) am besten noch eine 34 Meldung zum 30.04.2024 erstellt werden soll - und diese wird laut DATEV nur bei Fehlzeit "Aussteuerung" automatisch erstellt. Bei der "Aussteuerung" widerrum wird doch keine Arbeitsbescheinigung erstellt, oder??

 

Was habe ich falsch gemacht bzw. nicht gemacht? Irgendwie komme ich hier nicht weiter mit dem Fall...

 

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pogo
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Klingt so, als würde hier die Einstellung der Abrechnungsgruppe fehlen:

 

pogo_0-1711626906362.png

 

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AG2020
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vielen lieben Dank für so eine schnelle Antwort!👍

die Einstellung war tatsächlich nicht da, das habe ich jetzt geändert.

 

Bevor ich Vorwegabrechnung wegschicke, nochmal:

auch im April soll kein Austrittsdatum drin stehen? Werden dann die SV-Meldungen und Arbeitsbescheinigung trotzdem erstellt? (In Fehlzeiten habe ich wie bereits beschrieben ab dem 01.04.2024 ohne Enddatum den Eintrag "Ende KG-Bezug/Beginn Bezug ALG" stehen)

ist das so richtig?

 

Danke Ihnen für die Unterstützung im Voraus!

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pogo
Experte
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Ein Austrittsdatum braucht es nicht. Gibt es ja auch nicht.

 

Du siehst ja auch schon in der Probeabrechnung, ob die Bescheinigung erstellt wird oder nicht.

Da der April nicht mehr bescheinigt wird, sollte sie auch sofort sichtbar sein. Würde das ALG erst am 2.4. beginnen, müsste der April abgerechnet sein, bevor die Bescheinigung erstellt werden kann.

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AG2020
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sorry, dass ich nerve..

 

ich habe jetzt Wiederholungsabrechnung für 03.2024 für ihn gemacht. Die SV-Meldung (30) wurde storniert aber keine neue Arbeitsbescheinigung und keine neue SV-Meldungen erstellt.

 

Wenn ich für 04.2024 eine Probeabrechnung für ihn fahre, bekomme ich die Meldung in der Fehlerprotokoll "Für folgende AN konte aus sonst. Gründen keine Brutto/Netto-Abrechnung erstellt werden... Dok. 1002816", die auch sonst immer kommt bei den MA ohne Bezüge im akt. Monat. Auch keine Arbeitsbescheinigung oder SV-Meldung bekomme ich bei Probeabrechnung nicht...

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pogo
Experte
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Nachricht 9 von 10
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Sorry, mein Fehler. 😬 Lags am Eierlikör? 🤣

 

Die Arbeitsbescheinigung in der Probeabrechnung sieht man ja nur, wenn ein Austrittsdatum eingegeben ist und angehakt ist, dass die Bescheinigung mit dem Austritt erstellt werden soll.

 

Bei dir müsste es jetzt klappen, wenn du oben über das Mitarbeitermenü "DÜ Arbeitsbescheinigung" die Bescheinigung erstellst.

AG2020
Beginner
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Nochmal Danke für den nächsten Tipp!😄

 

Habe gerade angefordert, warte jetzt gespannt...

 

 

Wünsche Ihnen schöne Ostertage! 😉

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letzte Antwort am 28.03.2024 15:08:29 von AG2020
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