Hallo zusammen,
wir arbeiten seit 01/2023 mit DATEV LODAS. Für eine Mitarbeiterin muss nun eine Arbeitsbescheinigung nach §312 erstellt werden. Vom Programm erhlate ich nun die Fehlermeldung
BEA: Die Erstellung und Übermittlung der Arbeitsbescheinigung ist nicht möglich. Im Rechenzentrum sind nicht alle Monate abgerechnet, die für den erforderlichen Meldezeitraum benötigt werden. Bitte übermitteln Sie die Bescheinigung über das SV-Meldeportal. Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1022287.
Da wir jedoch schon seit über einem Jahr mit DATEV abrechnen, bin ich davon augegangen, dass nun die Arbeitsbescheinigung aus dem Programm heraus möglich sein müsste. Die Mitarbeiterin ist ununterbrochen beschäftigt seit 1994, hat auch keine Fehlzeiten und immer volle Abrechnungszeiträume.
An welchen fehlenden Daten stört sich LODAS?
Es ist kein Problem die Meldung über das Meldeprotal zu erstellen, aber ich möchte gerne verstehen, warum es mit LODAS nicht funktioniert. Das angegebene Dokument hilft mir nicht wirklich weiter.
Schon mal Danke für Eure Hilfe
Petra
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
für die korrekte Erstellung der Bescheinigung fehlen ein paar Monate, die nicht über Lodas abgerechnet wurden. Wie jung/alt ist die Person um die es sich dreht?
Wer zwischen 50 und 54 Jahre jung ist, muss mind. 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um 15 Monate ALG I zu bekommen. Über 58 jährige müssen 48 Monate nachweisen für 24 Monate ALG I.
In "ihrem" Lodas sind max. 16 Monate "gespeichert, also zu wenig.
Ich denke es wird nur über SV-Meldeportal möglich sein, die § 312 Bescheinigung zu erstellen, die so weit "zurück" reicht.
Grüße
Greese
Du könntest die Arbeitsagentur anrufen und nachfragen, ob es egal oder problematisch ist, wenn das Eintrittsdatum fälschlicherweise mit 01.01.2023 (Beginn der Abrechnung mit LODAS) angegeben ist.
Wenn du Glück hast, ist es ok. Dann kannst du das Eintrittsdatum ändern, die Arbeitsbescheinigung anfordern und es sofort danach wieder zurück ändern. Dadurch wird nur das Eintrittsdatum auf der Bescheinigung falsch angegeben. Eine Nachberechnung oder andere Korrekturen passieren nicht.
Das würde die komplette Arbeit im SV-Meldeportal umgehen.
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Vielen Dank für die Rückantwort, daran dürfte es liegen. Die Mitarbeiterin ist 63 Jahre.
Dann erstellen wir die Meldung über das Meldeportal, ist kein Problem und der Mehraufwand hält sich in Grenzen. Mich hatte der Hintergrund interessiert, da wir hier bestimmt noch einige Fälle bekommen werden.
Viele Grüße
Petra