Guten Morgen,
ein Mandant hatte einen Arbeitnehmer dessen Wohnadresse ( bei der Freundin) abweicht zu der Meldeadresse in einem anderen Bundesland. Das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst. Die Bescheinigung für ALG ist elektronisch übermittelt worden. Jetzt schreibt die Agentur für Arbeit vom Wohnort der Freundin, dass die Bescheinigung nicht angekommen ist. Bei der Lohnabrechnung ist die Meldeadresse verwandt worden.
Wie kann man das Problem lösen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße
S. Mettig
Ich würde bei der Arbeitsagentur anrufen und nachhaken, ob der Zugriff auf eine elektr. übermittelte Arbeitsbescheinigung abhängig vom übermittelten Wohnort ist.
Kaum vorstellbar, aber andererseits doch wieder vorstellbar.
Falls es tatsächlich so sein sollte...Adresse ändern und neu übermitteln.
Den Gedanken habe ich auch gehabt, aber wird dann nicht auch alles andere mit falscher Adresse neuerstellt? LSt-Bescheiniung, SV-Meldung?
Die Arbeitsbescheinigung lässt sich ja unabhängig von einer Abrechnung übermitteln.
Oder einfach abwarten, denn es wird ja eine Arbeitsbescheinigung an die Meldeadresse geschickt, die der AN dann an die Arbeitsagentur geben kann.