Hallo,
ich habe eine Frage zum Arbeitgeber Darlehen.
Ich habe eine Verzinsung mit 10% und der Maßstabzinssatz liegt ja darunter.
Nun kommt der Fehler: Die Berechnung des geldwerten Vorteils führt zu einem negativen Ergebnis.
Hebe ich nun den Maßstabzinssatz an oder fülle ich es gar nicht aus?
LG
Hallo,
führt das Programm Ihnen die Abrechnung des Darlehens aus?
Grundsätzlich möchte LODAS einen geldwerten Vorteil berechnen, da das System davon ausgeht, dass der Mitarbeiter sich bei seinem Arbeitgeber Geld leiht, da es günstiger verzinst wird als von der Bank.
Da dies in Ihrem Fall nicht zutrifft, entsteht für den Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil (bzw. ein "negativer"), weshalb dieser nicht abgerechnet werden kann.
Wie bei dieser Konstellation rechtlich vorgegangen werden muss, können wir leider nicht beurteilen. Nehmen Sie zur Klärung bitte Kontakt zum zuständigen Finanzamt auf.
Hallo,
Hebe ich nun den Maßstabzinssatz an oder fülle ich es gar nicht aus?
Wenn ich @AnnePa1 richtig verstehe, geht es doch "nur" um die technische Umsetzung. Sie hat doch erkannt, dass kein geldwerter Vorteil entsteht.
Die Empfehlung
Wie bei dieser Konstellation rechtlich vorgegangen werden muss, können wir leider nicht beurteilen. Nehmen Sie zur Klärung bitte Kontakt zum zuständigen Finanzamt auf.
finde ich da nicht so passend.
Ich würde es jetzt auf den ersten Blick nicht ausfüllen, finde es allerdings komisch, dass das Lodas einen negativen geldwerten Vorteil ermittelt und würde dann eher auf einen Programmfehler tippen.
@Uwe_Lutz , Sie sind hier der Lodas-Experte. Kennen Sie das Problem oder ist es ein Anwenderproblem? In LuG erkennt das Programm, dass der Zinssatz höher als der Maßstabzinssatz ist und berechnet normal die Tilgung mit Zinsen.
Viele Grüße
T. Reich
@t_r_ schrieb:
@Uwe_Lutz , Sie sind hier der Lodas-Experte. Kennen Sie das Problem oder ist es ein Anwenderproblem? In LuG erkennt das Programm, dass der Zinssatz höher als der Maßstabzinssatz ist und berechnet normal die Tilgung mit Zinsen.
Ein negativer geldwerter Vorteil ist mir noch nicht über den Weg gelaufen.
Wenn der Zinssatz deutlich über dem Maßstabszinssatz liegt, kreuze ich in LODAS im Regelfall aber auch erst gar nicht an, dass der geldwerte Vorteil überwacht werden soll und gebe auch keinen Maßstabszinssatz ist.