Hallo,
eine Arbeitnehmerin erhält vom AG die steuerfreie Unterstützung wegen Corona. Er zahlt 3 Monate jeweils 500,00 €.
Können diese bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld mit berücksichtigt werden?
Vielleicht hat jemand schon eine Lösung für mich.
Gehört ja zum Gesamtbrutto dazu und wird nicht als Einmalzahlung gezahlt
Vielen Dank im Voraus!
GH
Guten Morgen,
basiert der sog. "Corona-Zuschuss" mittlerweile schon auf einer vernünftigen Rechtsgrundlage ?
Ich meine nicht...
Persönlich würde ich daher den Zuschuss nicht als "Entgelt" bewerten und dementsprechend auch nicht
in die Ermittlung des Zuschusses einfließen lassen.
Ich würde daher den Arbeitgeber fragen, wie er das möchte.
Gruß
Ist § 3 Nr. 11 EStG keine vernünftige Rechtsgrundlage ?
So das BMF.
Da der Zuschuss zusätzlich zum geschuldeten Lohn erbracht wurde und nur der lfd. Lohn in die Berechnung des Zusschusses Mutterschaft gehört der Zuschuss m.E: nicht die Berechnungsgrundlage.
Im derzeitigem Wortlaut (Stand heute) ist der § 3 Nr. 11 EStG keine vernünftige Rechtsgrundlage.
Selbst mit sehr viel Wohlwollen lese ich daraus nicht heraus, dass Leistungen eines privaten Arbeitgebers
auch als steuerfrei betrachtet werden sollen...
Nun der Bundesfinanzminister tut das sehr wohl.
Ob das hält werden im Zweifel Gerichte entscheiden müssen nur wer klagt gegen 1500 steuerfrei und sv frei.
Nun der Bundesfinanzminister tut das sehr wohl.
Das lasse ich mal so stehen, die Aussage ist einfach zu gut... 😉
Ob das hält werden im Zweifel Gerichte entscheiden müssen nur wer klagt gegen 1500 steuerfrei und sv frei.
Da kann ich mir schon einige Arbeitgeber vorstellen, die ihren Mitarbeitern was Gutes tun wollten und dann in ein
paar Jahren bei Prüfungen mit Lohnsteuer- und SV-Nachforderungen konfrontiert werden.