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Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld- Corona steuerfreie Zahlung

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letzte Antwort am 12.05.2020 13:10:51 von coester
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GH
Einsteiger
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Hallo,

 

eine Arbeitnehmerin erhält vom AG die steuerfreie Unterstützung wegen Corona. Er zahlt 3 Monate jeweils 500,00 €.

 

Können diese bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld mit berücksichtigt werden?

 

Vielleicht hat jemand schon eine Lösung für mich.

 

Gehört ja zum Gesamtbrutto dazu und wird nicht als Einmalzahlung gezahlt

 

Vielen Dank im Voraus!

 

GH

coester
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

 

basiert der sog. "Corona-Zuschuss" mittlerweile schon auf einer vernünftigen Rechtsgrundlage ?

Ich meine nicht...

 

Persönlich würde ich daher den Zuschuss nicht als "Entgelt" bewerten und dementsprechend auch nicht

in die Ermittlung des Zuschusses einfließen lassen.

 

Ich würde daher den Arbeitgeber fragen, wie er das möchte.

 

Gruß

 

 

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 6
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Ist § 3 Nr. 11 EStG keine vernünftige Rechtsgrundlage ? 

 

So das BMF. 

 

Da der Zuschuss zusätzlich zum geschuldeten Lohn erbracht wurde und nur der lfd. Lohn in die Berechnung des Zusschusses Mutterschaft gehört der Zuschuss m.E: nicht die Berechnungsgrundlage. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
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Im derzeitigem Wortlaut (Stand heute) ist der § 3 Nr. 11 EStG keine vernünftige Rechtsgrundlage.

 

Selbst mit sehr viel Wohlwollen lese ich daraus nicht heraus, dass Leistungen eines privaten Arbeitgebers

auch als steuerfrei betrachtet werden sollen...

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 5 von 6
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Nun der Bundesfinanzminister tut das sehr wohl. 

 

Ob das hält werden im Zweifel Gerichte entscheiden müssen nur wer klagt gegen 1500 steuerfrei und sv frei. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 6
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Nun der Bundesfinanzminister tut das sehr wohl. 

 

  Das lasse ich mal so stehen, die Aussage ist einfach zu gut... 😉

 

 

Ob das hält werden im Zweifel Gerichte entscheiden müssen nur wer klagt gegen 1500 steuerfrei und sv frei.

 

  Da kann ich mir schon einige Arbeitgeber vorstellen, die ihren Mitarbeitern was Gutes tun wollten und dann in ein

  paar Jahren bei Prüfungen mit Lohnsteuer- und SV-Nachforderungen konfrontiert werden.

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letzte Antwort am 12.05.2020 13:10:51 von coester
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