Einer meiner Mandanten stockt das Kinderkrankengeld auf 100% auf.
Ich habe in der Datev-Hilfe dazu eine Vielzahl an Dokumenten gefunden (Arbeitgeberleistung bei Sozialleistungsbezug berechnen - Beispiele für Lohn und ... - DATEV Hilfe-Center, Weitergewährte Arbeitgeberleistungen abrechnen - DATEV Hilfe-Center) und die Daten wie in diesem Dokumenten gefordert eingegeben.
Die Rückmeldung der SV über die Leistungen ist ebenfalls da und nach den Dokumenten erwarte ich, dass das Programm die Differenz berechnet und in der laufenden Lohnabrechnung eine Nachberechnung für den Monat erfolgt, in dem die Kürzung stattgefunden hat.
Leider passiert da nichts und ich weiß nicht, woran es liegt.
Muss ich die als Hinweis errechneten Werte irgendwo eingeben?
Hallo,
den beschriebenen Sachverhalt können wir nicht pauschal beantworten.
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