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Arbeitgeber schließt Mietvertrag für Arbeitnehmer ab

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letzte Antwort am 18.03.2024 11:33:09 von rschoepe
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RomyW
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Guten Morgen,

 

es kommt zunehmend vermehrt vor, dass ausländische Mitbürger keine Wohnung erhalten, obwohl sie einen Job bekommen. Das Problem ist ja mittlerweile sehr groß bei allen. Nun hat der Arbeitgeber eine Wohnung für seinen Arbeitnehmer angemietet und wir sollen dies in der Lohnabrechnung darstellen. Muss die ganze Miete versteuert und verbeitragt werden oder reicht hier ein Nettoabzug?

pogo
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Die Frage ist erstmal, was kostet die Wohnung und was zahlt der Arbeitnehmer?

Dann kann man anfangen zu überlegen, wie die Sache abgebildet werden kann.

 

Einfachster Fall wäre, wenn der Arbeitnehmer dem AG die komplette Miete zahlt -> Nettoabzug.

RomyW
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Ja, der Arbeitnehmer erstattet dann dem Arbeitgeber die Miete komplett.

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
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@RomyW  schrieb:

Muss die ganze Miete versteuert und verbeitragt werden


Das wäre nur der Fall, wenn der AG dem Mitarbeiter die Wohnung kostenfrei (oder stark vergünstigt) zu Verfügung stellt, dann müssen auf den geldwerten Vorteil Steuern und SV-Beiträge gezahlt werden. Aber hier fasst du ja bloß die beiden Vorgänge

  1. AG zahlt AN den Lohn
  2. AN zahlt AG die Miete

zusammen, da reicht dann, wie @pogo sagt, ein Nettoabzug.

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letzte Antwort am 18.03.2024 11:33:09 von rschoepe
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