Guten Morgen,
es kommt zunehmend vermehrt vor, dass ausländische Mitbürger keine Wohnung erhalten, obwohl sie einen Job bekommen. Das Problem ist ja mittlerweile sehr groß bei allen. Nun hat der Arbeitgeber eine Wohnung für seinen Arbeitnehmer angemietet und wir sollen dies in der Lohnabrechnung darstellen. Muss die ganze Miete versteuert und verbeitragt werden oder reicht hier ein Nettoabzug?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Frage ist erstmal, was kostet die Wohnung und was zahlt der Arbeitnehmer?
Dann kann man anfangen zu überlegen, wie die Sache abgebildet werden kann.
Einfachster Fall wäre, wenn der Arbeitnehmer dem AG die komplette Miete zahlt -> Nettoabzug.
Ja, der Arbeitnehmer erstattet dann dem Arbeitgeber die Miete komplett.
@RomyW schrieb:Muss die ganze Miete versteuert und verbeitragt werden
Das wäre nur der Fall, wenn der AG dem Mitarbeiter die Wohnung kostenfrei (oder stark vergünstigt) zu Verfügung stellt, dann müssen auf den geldwerten Vorteil Steuern und SV-Beiträge gezahlt werden. Aber hier fasst du ja bloß die beiden Vorgänge
zusammen, da reicht dann, wie @pogo sagt, ein Nettoabzug.