Hallo miteinander,
ich habe eine Anfrage von einem Mandanten (Betriebsstätte in Österreich), der eine AN mit Wohnsitz in D beschäftigen möchte (keine Grenzgängereigenschaft). Wie das steuermäßig funktioniert weiß ich, aber wie geht das mit der BG? In diesem Fall muss ja der AG in D einen Bevollmächtigen bestellen, der alle Pflichten übernimmt. Wie funktioniert das? Gibt es da Alternativen?
Please help
Viele Grüße
Marie
Hallo Marie,
zu dieser rechtlichen Fragestellung können wir Ihnen keine Beratung bieten und bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bitte klären Sie den Sachverhalt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft.