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Arbeigeberkonto erstellen und senden

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letzte Antwort am 29.09.2024 15:19:33 von justnkl
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justnkl
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
165 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

gibt es keine andere Möglichkeit das Arbeitgeberkonto an die Krankenkassen zu übermitteln als mit dem Monatsabschluss?

 

Ich finde das furchtbar unpraktisch, weil da unter Umständen auch noch andere Meldungen dann nochmal gesendet werden, wenn man den Monatsabschluss vorher zurücksetzt.

 

Liebe Grüße

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
158 Mal angesehen

@justnkl  schrieb:

Hallo zusammen,

 

gibt es keine andere Möglichkeit das Arbeitgeberkonto an die Krankenkassen zu übermitteln als mit dem Monatsabschluss?

 

 


Zwar etwas ruppig, aber schlicht nein. Hat bei uns in den letzten ca. 10 Jahren nie zu Problemen geführt.

 

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justnkl
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
148 Mal angesehen

Bei uns im Prinzip auch nicht. Bisher haben wir das dann auch immer erst mit dem nächsten Monat gemacht.

 

Jetzt senden wir darüber aber auch das SEPA-Lastschriftmandat unserer Mandanten und dazu muss das Arbeitgeberkonto erst angefordert werden, dann erstellt und gesendet sein. Hierzu muss ich dann immer den letzten Monatsabschluss zurücksetzen und nochmal machen, damit es erstellt und gesendet wird. Bei diesem Vorgang werden dann halt die anderen Meldungen auch gleich nochmal storniert, erstellt und gesendet, so dass die anderen Stellen (z.B. FA für LSt-Anmeldung) ständig Stornos und neue Meldungen mit gleichen Werten bekommt, was ja irgendwie unnötig ist und unter Umständen zu Verwirrung und somit Rückfragen kommen kann.

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
126 Mal angesehen

Hallo,

Also ich warte immer gerne noch 2 Wochen ab nach dem Monatsabschluss und sende dann einfach auf Verdacht das Sepa-Mandat. Bei den grossen Krankenkassen funktioniert das in der Regel alles super, nur die Betriebskrankenkassen können manchmal die Mandate nicht zuordnen, weil noch kein Arbeitgeberkonto angelegt war. Ich kann aber bei späteren Reklamationen oder Rückfragen nachweisen, daß ich das Sepa-Mandat rechtzeitig erteilt habe. Somit werden keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren fällig. Bei Neumandanten sind die Krankenkassen im ersten Monat ohnehin grosszügiger bezüglich der Fristen.

Viel Erfolg

Constanze

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justnkl
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
106 Mal angesehen

Hallo Constanze,

 

ja, das sagen mir die Krankenkassen  auch als. Ich rufe da in der Regel an um zu vermeiden, dass es Probleme gibt. Ich finde das alles nur umständlich, weil dann werden wieder Briefe unnötig erstellt, um darzulegen, dass die Zuschläge wegfallen, der Mandant ist irritiert, weil das Schreiben kommt, ich darf dann erklären, dass das alles in Ordnung ist und nichts passiert usw. Irgendwie nicht zufriedenstellend.

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letzte Antwort am 29.09.2024 15:19:33 von justnkl
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