Moin,
wir haben für einen Mandanten im Dezember den letzten AN abgerechnet.
Jetzt im April haben wir für diesen MA eine gerichtlich festgesetzte Einmalzahlung abgerechnet, soweit alles gut. Jedoch ist auf der LSt-Anmeldung zwar der Betrag der abzuführenden LSt eingetragen, bei der Anzahl der AN ist aber 0 eingetragen ... findet das Finanzamt nicht so glücklich und will die LSt-Anmeldung daher so nicht akzeptieren.
Hatte jemand schon einmal so einen Fall?
Ich hatte keinen solchen Fall.
Ist da aber nicht die Frage, woher die Anzahl auf der LStAnm. kommt?
Sind es offene Beschäftigungszeiträume, ELStAM-Anmeldungen oder die Anzahl an Personalnummern mit Lohnsteuerabzug?
Falls es die ELStAM-Anmeldungen sein sollten, hast du vor der Abrechnung die Anmeldung gemacht und die Rückmeldung abgewartet, so dass LuG die Anmeldung sicher bekannt war?