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Anwesenheitsprämie monatlich - Abrechnung Lohnart Lohn- und Gehalt

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letzte Antwort am 02.05.2023 12:35:14 von Selina_Heubeck
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Industrial_Engineer
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

welche Lohnart würdet Ihr in Lohn und Gehalt für folgenden Sachverhalt verwenden:

 

Die Mitarbeiter bekommen monatlich eine Anwesenheitsprämie/Gesundheitsprämie in Abhängigkeit der Fehlzeiten. Die Anwesenheitsprämie wird monatlich und zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Entgelt berechne und bezahlt. Die Prämie soll monatlich als Betrag erfasst werden.

 

Ich würde die "Anwesenheitsprämie" als laufenden Bezug einstufen, da diese monatlich für einen begrenzten Zeitraum abgerechnet wird. Kann hierfür die Standardlohnart 2030 herangezogen werden? Oder gibt es hierfür eine andere Lohnart?

 

Vielen Dank in die Runde!

 

 

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
1283 Mal angesehen

Hallo und schönen Maifeiertag,

 


@Industrial_Engineer  schrieb:

 

Die Mitarbeiter bekommen monatlich eine Anwesenheitsprämie/Gesundheitsprämie in Abhängigkeit der Fehlzeiten. Die Anwesenheitsprämie wird monatlich und zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Entgelt berechne und bezahlt. Die Prämie soll monatlich als Betrag erfasst werden.

 

Ich würde die "Anwesenheitsprämie" als laufenden Bezug einstufen, da diese monatlich für einen begrenzten Zeitraum abgerechnet wird. Kann hierfür die Standardlohnart 2030 herangezogen werden? Oder gibt es hierfür eine andere Lohnart?

 


der Effekt einer solchen monatlichen Prämien ist meiner persönlichen Meinung nach wenig zielführend oder sinnvoll. Birgt sie doch die Gefahr, dass sich der/ die MA*in krank (und somit nicht voll leistungsfähig) zur Arbeit schleppt und auch noch andere ansteckt, nur um des Bonus nicht verlustig zu werden.

 

Bei uns gibt es zwar (auf Wunsch der GF) auch einen Gesundheitsbonus, der wird aber in Abhängigkeit eventueller Krankheitszeiten im abgelaufenen Jahr jährlich im Januar als Einmalzahlung gezahlt. Da ist die Gefahr m.E nicht so hoch, da der Bonus bei den MA da nicht permanent "auf dem Schirm" ist

 

Gruß, Volker

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Industrial_Engineer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
1261 Mal angesehen

Hallo Volker,

 

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Über die Sinnhaftigkeit einer solchen Prämie kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Allerdings obliegt diese Entscheidung nicht mir, sondern den Mandanten.

 

Folglich muss die Prämie korrekt abgerechnet werden und es stellt sich mir nach wie vor die Frage, ob die Lohnart 2030 hierfür korrekt ist?

 

Vielen Dank!

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
1235 Mal angesehen

Hallo,


als DATEV können wir Ihnen rechtlich keine Auskunft darüber geben, wie die Prämie abgerechnet werden muss.


Wir können Ihnen lediglich eine DATEV-Standardlohnart empfehlen, die Sie für Ihren Sachverhalt kopieren und umbenennen können. Für die Empfehlung benötigen wir allerdings von Ihnen die Informationen, wie die Prämie steuer- und sozialversicherungsrechtlich abgerechnet werden soll.

 

Bezüge mit der von Ihnen genannten Lohnart 2030 - Leistungszulage, werden steuer- und sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug behandelt.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.05.2023 12:35:14 von Selina_Heubeck
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