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Anwendung der 44-Euro-Grenze bei Gehaltsumwandlung Firmenrad?

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letzte Antwort am 10.03.2020 13:50:17 von t_r_
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simonefischer
Einsteiger
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Guten Tag,

 

wir rechnen bei einigen Mitarbeitern ein Firmenrad (mit Gehaltsumwandlung) ab.

 

Wird die steuer- und beitragspflichtige Nutzung des Firmenrads auch auf die 44-Euro-Grenze angerechnet?

 

Und kann mir jemand den passenden Paragraphen dazu sagen?

 

Vielen Dank vorab!

 

 

 

 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

bewerten Sie den geldwerten Vorteil für die Fahrräder nach § 8 Abs. 2 S. 10 EStG, also nach dem gültigen Erlass für die steuerliche Behandlung von (Elektro-)Fahrrädern?

 

Dann wären diese nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG nicht auf die EUR 44,00 Grenze anzurechnen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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simonefischer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Den geldwerten Vorteil von 1 % berechnen wir von dem Viertel des Bruttolistenpreises des Fahrrads.

 

Mit dem Durchschnittswert aus §8 Abs. 2 S. 10 kann ich gerade nichts anfangen....

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
119 Mal angesehen

Sie wollten die gesetzlichen Grundlagen.

 

Auf Basis von § 8 Abs. 2 S. 10 EStG fußt der bereits genannte Erlass, dass Fahrräder wie Autos - mit den entsprechenden weiteren Ausführungen - behandelt werden können.

 

Die Gestellung von Fahrrädern könnte wohl auch nach § 8 Abs. 2 S.1 EStG erfolgen und dann wäre die EUR 44,00 Grenze zu beachten.

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letzte Antwort am 10.03.2020 13:50:17 von t_r_
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