Elektronische Entgeltunterlagen: Regeln für Arbeitgeber | Personal | Haufe
Lexikon | Entgeltunterlagen | Deutsche Rentenversicherung
Hat bereits jemand einen solchen Antrag gestellt?
Bis zum 31. Dezember 2026 kann sich der Arbeitgeber von der Führung elektronischer Unterlagen auf Antrag bei dem für ihn zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch befreien lassen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Uwe_Lutz Vielen Dank für die Unterstützung!