Hallo.
Ein Mandant hat eine Minijobberin (gesetzliche Krankenkasse BKK Wirtschaft & Finanzen), die nach Stunden abgerechnet wird. Diese ist nun krank und ich habe die Lohnfortzahlung in die Abrechnung entsprechend eingegeben. Ich bekomme aber weder einen Erstattungsantrag für die Knappschaft noch eine Fehlermeldung.
Diese Minijobberin war letztes Jahr auch krank, da habe ich mit den gleichen Eingaben damals einen Erstattungsantrag erhalten. Was mache ich falsch?
Falls wichtig: Der Arzt noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf Papier aus.
Ich bin grade etwas ratlos.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@m_brunzendorf schrieb:Hallo.
Ein Mandant hat eine Minijobberin (gesetzliche Krankenkasse BKK Wirtschaft & Finanzen), die nach Stunden abgerechnet wird. Diese ist nun krank und ich habe die Lohnfortzahlung in die Abrechnung entsprechend eingegeben.
Auch -K- im Kalender?
@cro schrieb:Auch -K- im Kalender?
LODAS - da gibt es sowas nicht!
@m_brunzendorf schrieb:
Falls wichtig: Der Arzt noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf Papier aus.
Die eAU hat auf die Erstattungsanträge keinen Einfluss.
Wenn die Fehlzeit + die Krankheitsstunden erfasst sind, sollte ein entsprechender Antrag kommen. Evtl. noch mal gucken, ob die Daten stimmen.
@Uwe_Lutz schrieb:Die eAU hat auf die Erstattungsanträge keinen Einfluss.
Wenn die Fehlzeit + die Krankheitsstunden erfasst sind, sollte ein entsprechender Antrag kommen. Evtl. noch mal gucken, ob die Daten stimmen.
Aaaaarghhh.
Ich hatte mich so auf die Eingabe der Lohnfortzahlungsstunden konzentriert, dass ich die Fehlzeiterfassung vergessen hatte. 😚
Vielen Dank, Herr Lutz! Wie immer die perfekte Hilfe.
Viele Grüße