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Antrag Infektionsschutzgesetz §56 1a

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letzte Antwort am 02.12.2020 13:43:38 von Flitze0815
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Cox
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Hallo,

ich bin etwas am verzweifeln, es geht um den Antrag auf Erstattung bei Kitaschließung.

Es geht um den Punkt Angaben zum Erstattungsanspruch.

Ausgefallendes Bruttoarbeitsentgelt ist klar, doch welche Beiträge trage ich abzüglich ein?

Die Hälfte der Werte aus Auswertung 447?

Wenn ich dieses tue komme ich aber nicht auf das Netto-Arbeitsentgelt.

Ausgefallendes Bruttoentgelt und die halben Werte ergeben nicht 67% des Verdienstausfalls der auf der Auswertung 447 ausgewiesen wird.

Danke schon einmal für die Antworten.

greese
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Es muss der Wert eingetragen werden, der tatsächlich dem Arbeitnehmer infolge der Kinderbetreuung entstandene Netto-Verdienstausfall ist und nicht der hiervon zu entschädigende Anteil i.H.v. 67%.

 

Also 2 Probeabrechnungen ziehen, einmal mit "Fehlzeit" und einmal ohne "Fehlzeit". Dadurch ist dann der Netto-Verdienstausfall zu ermitteln. Die Lohnart 480 für den AG-Betrag (mit BS 2) erfassen und über die LA 481 den Netto-Verdienstausfall des AN (BS 2) erfassen. Dann sollte es Plus-Minus-Null aufgehen.

 

Viel Erfolg...

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Cox
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Danke erst einmal für die Antwort, das ist ja gar nicht mein Problem.

Es geht um die Entschädigung bei Kitaschließung und da wird ja mit den Lohnarten 482 und 483 gearbeitet.

Mein Problem ist, was trage ich in den Antrag ein? Mit den Summen auf Auswertung 447 bekomme ich kein logisches Bild.

 

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Flitze0815
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Moin!

Ich hab es folgendermaßen gemacht: Berechnung wie normal (ohne Unterbrechung/mit Unterbrechung) und dann vom ermittelten Nettoausfall 67% erfasst. Die Berechnung lege ich einfach dem Erstattungsantrag bei und verweise - wo auch immer möglich - nur auf diese. Mein zuständiges Gesundheitsamt ist total begeistert von dieser Berechnung. Hoffe, habe dein Problem richtig verstanden.

Gruß

Flitze

live long and prosper
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Cox
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Nach meiner Ansicht muss ich doch die Daten aus der Auswertung 447 in den Antrag übernehmen.

Auf der Auswertung 447 Bespr. Ausgefallendes Brutto-Entgelt 1.727,50

Netto Arbeitsentgelt 67% 897,99

Hier in Berlin muss angebeben werden 

Bruttoarbeitsentgelt 1.727,50

abzüglich LSt/SV Beiträge 

Verdienstausfall für die Dauer und davon dann 67%

Wenn ich die SV-Beiträge aus der Auswertung 447 nehme komme ich nicht auf die 67%

Es ist zum verzweifeln.

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Flitze0815
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Hallo Cox,

ich hatte ein ähnliches Problem. ..deswegen der Verweis auf die Berechnung der DATEV auf Seite 3 des Antrags.. allerdings hatten die Mitarbeiter gleichzeitig auch noch Kurzarbeit in den Monaten und das brachte mich auch zum Verzweifeln. Aber so lange das Gesundheitsamt die Berechnung so akzeptiert ist doch alles gut. Zur Not kann man die Schuld immer noch auf die DATEV schieben 😁

Ich würde den Antrag einfach mit der Berechnung einreichen und darauf hoffen, dass alles gut geht. Ansonsten müsstest du tatsächlich eine Nachricht an die DATEV schreiben und um (Er)Klärung bitten.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Cox
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Hallo Flitze,

 

ja Kurzarbeit ist auch noch drin. Ich habe leider keine Seite 3.

Musste im Juni die Berechnung für April bis Juni vornehmen und da ich es per Nachberechnung abrechnen musste, da Datev-Lodas nicht bereit war habe ich nur eine Seite.

Also nehme ich jetzt die Hälfte der erstattungsfähigen Beiträge und trage Sie in den Antrag ein, ist zugunsten des Mandanten Euro 200,00 mehr. 

 

 

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Flitze0815
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Natürlich kocht wieder jedes Bundesland bzw. Gesundheitsamt sein eigenes Süppchen. Natürlich sieht der Antrag in Berlin anders aus als in Wolfsburg! 🙄 Ich meinte den Teil des Antrags, in dem der Brutto- bzw. Nettolohn und evtl. die Steuer und SV-Beiträge eingetragen werden müssen... bei mir steht da einfach: siehe beigefügte Berechnung

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 02.12.2020 13:43:38 von Flitze0815
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