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Anträge KUG werden abgelehnt

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letzte Antwort am 28.04.2020 16:13:47 von deusex
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eva
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Liebe Community,

 

wir haben das Problem, dass diverse Anträge auf Erstattung KUG trotz positivem Bewilligungsbescheids abgelehnt werden, weil die Anträge für zum Beispiel den Monat April, welcher mit der Lohnabrechnung für April erstellt wurde, auch bereits im April an die zuständige Agentur für Arbeit geschickt worden ist. Ein Teil dieser Anträge in Abhängigkeit der zuständigen Arbeitsagentur (Stadt) werden abgelehnt, weil diese Anträge erst nach Ablauf des Monats, also erst im Mai hätten eingereicht werden dürfen.

 

Nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur gibt es Bezirke, die lehnen demzufolge ab, es gibt aber auch Bezirke, die legen die Anträge beiseite und bearbeiten diese im Folgemonat.

 

Es ist somit noch wieder ein wenig mehr Arbeitsaufwand vorprogammiert!!!!!!!

 

Es wäre ja auch sonst langweilig!!!!

 

Liebe Grüße und Anträge Erstattung KUG April am besten erst im Mai abgeben!!!!!

 

wielgoß
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Hallo Eva,

 

danke für den Hinweis.

 

Allerdings ist die Lage ja recht eindeutig...

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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coester
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Hallo Eva,

 

Ich stimme Herrn Wielgoß zu: Der April Lohn, der KUG enthält, darf eigentlich erst ab 01.05.2020 abgerechnet werden...

 

ACHTUNG ! Gefahr für die SV-Prüfung:

Mich sollte nicht wundern, wenn in der Zukunft Stundennachweise abgelehnt werden, weil diese vom Mitarbeiter bereits vor dem Letzten des Monats unterschrieben wurden...

Das kann dann zur Rückzahlung des KUG führen !!!

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wielgoß
Experte
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Hallo,

 

den Abrechnungszeitpunkt halte ich für unproblematisch. Es liegt aber in der Natur des Antrages, dass er erst nach Ablauf des Anspruchsmonats gestellt werden kann.

 

Allerdings muss dann bei der Antragstellung im Folgemonat auch die Richtigkeit des Antrages gewährleistet sein. Die Möglichkeit des Korrektur-Antrages im Rahmen der Abrechnung des Folgemonates ist nicht für "KUG-Schätzfälle" gedacht.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß 

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deusex
Allwissender
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Nachricht 5 von 11
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Hallo, wir rechnen hier auch Mandanten mit KuG ab, die 100% Kurzarbeit haben, weil einfach per Verordnung die Geschäfte schließen mussten.

Hier dürfte es doch dann unerheblich sein, ob der Antrag für April bereits im April eingereicht wird, um einfach die Erstattung zu beschleunigen.

Gerade wenn eben gar keine Geldzuflüsse zu verzeichnen sind, ist es umso wichtiger die "Zwischenfinanzierung" kurz als möglich zu halten.

 

Gut ist natürlich spekulativ, wie Vieles in "Corona" und nichts Genaues, weiß man nicht.

 

 

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 11
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Und genau diese "Schätzfälle" halte ich für sehr problematisch und gehe daher lieber auf Nummer sicher.

 

Zur Zeit wird soviel Geld ausgekehrt, welches in Zukunft wieder reingeholt werden muss...

dancingh
Einsteiger
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Nachricht 7 von 11
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Der aktuelle Zustand rund um das Thema KUG ist einfach unerträglich.

 

Heute habe ich gelesen, dass die AA bei Vertragsärzten die Anträge ablehnen, weil diese aus einem im März geschnürrten Corona Paket Leistungen erhalten - LINK 

 

Langweilig wird es definitv nicht.

 

 

Danke für die Infos zu dem Zeitpunkt der Beantragung!!

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wielgoß
Experte
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Hallo,

 

pragmatisch ist das - aber nicht zulässig und kann zu einer erheblichen Verzögerung bei der Auszahlung der Erstattungsbeträge führen.

 

Die KUG-Erstattung dienen grundsätzlich nicht der Vorfinanzierung.

 

Streng genommen, dürften dann bei verfrühter Antragstellung auch teilweise die abgegebenen Erklärungen nicht wahrheitsgemäß sein.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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deusex
Allwissender
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Hallo Herr Wielgoß,

 

rein rechtlich betrachtet gebe ich Ihnen völlig recht.

 

Die Situation erfordert derzeit jedoch deutlich mehr als das.

 

Zumeist ist Kurzarbeit auch absehbar und wird nicht per Verordnung kurzfristig eingeführt und selten betriebsweit mit 100%.

 

Wenn eben jemand nichts mehr hat, um die Gehälter vorzufinanzieren, bleiben eben die Gehälter zunächst aus und damit das Auskommen der Mitarbeiter, wie Mietzahlungen etc.  . . .

 

Wenn Mitarbeiter der Firmen höchst emotional in der Kanzlei anrufen, weil die Firma mitgeteilt hat, dass die letzten Reserven aufgebraucht sein und die Lohnzahlungen April erst geleistet werden können, wenn das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur kommt oder die vor drei Wochen beantragte Soforthilfe, bekommt die Sache einen etwas anderen Farbton.

Wenn nichts da ist zur Zahlung, wird nicht gezahlt und die Insolvenz wäre der nächste Schritt.

 

Hier verzahnen sich deutlich mehr corona-pragmatische Sachverhalte, als uns lieb ist und Kurzarbeitergeld gehört hier definitiv dazu.

 

Eine Bekannte von mir, wurde von der Arbeitsvermittlung zur "task-force-kug" abkommandiert und teilte mir mit, dass an sich die Anträge bearbeitet werden, wenn keine groben inhaltlichen oder formellen Fehler enthalten sind, um genau die o.g. Situation zu vermeiden.

 

Wie Sie schon sagten, rechtlich zweifellos bedenklich, situationsbedingt jedoch mehr als nachvollziehbar.

 

edit: Um natürlich dem "Amtsschimmel" hier möglichst wenig Gelegenheit zu geben, werden wir nun auch die Anträge zumindest auf den ersten des Folgemonats datieren und am selben Tag einwerfen.

 

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wielgoß
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Hallo deusex,

 

da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.

 

Wenn nun der Antrag wegen zu früher Einreichung abgelehnt wird muss man dann aber auch damit leben.

 

Und für die übrigen vom Arbeitgeber abzugebenden Erklärungen im Antrag ist er ja verantwortlich...

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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deusex
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Nachricht 11 von 11
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hatte ich grade noch editiert, denn es hilft alles nichts, wenn wir hier vorpreschen und wegen formeller Unzulänglichkeiten dem Mandanten mehr geschadet, als geholfen wird.

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letzte Antwort am 28.04.2020 16:13:47 von deusex
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