Guten Morgen,
ich habe einen Fall, bei dem ein Anspruchsübergang an die Agentur für Arbeit bevorsteht.
Das Austrittsdatum eines Mitarbeitenden wurde nach hinten verschoben. Die Ansprüche gehen an die Agentur für Arbeit über, aber die genaue Bezifferung steht noch aus. Mir wurde empfohlen, die Auszahlung der Ansprüche an den MA zunächst einzustellen, bis der Bescheid über den Anspruchsübergang vorliegt.
Daher soll die Auszahlung vorerst gestoppt werden.
Wie kann ich dies systemseitig in DATEV umsetzen? Welche konkreten Schritte sind hierfür notwendig und wie gehe ich vor, sobald der Bescheid und die Bezifferung vorliegen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Sie behalten oder kürzen den Auszahlungsanspruch (selber entscheiden oder mit dem Mand. klären) durch einen Nettoabzug, bis die Agentur schriftlich einen Status meldet.
Wenn die Agentur sich meldet, teilen Sie den einbehaltenen Nettoabzug zwischen Agentur und Mitarbeiter auf. Das wars.
Ich erlaube mir, @cro zu ergänzen:
Mir fehlt die Erfahrung, wie schnell die Mitteilung der Bundesagentur kommt, ob und in welcher Höhe der Anspruchsübergang letztlich wirklich vorliegt.
In einem solchen Fall letztens kontaktierte ich zeitnah die Bundesagentur, legte dar, dass laut Arbeitsvertrag die Gehaltsauszahlung am 30.04. zur Auszahlung fällig ist und bat freundlich um Mitteilung bis 27.04., ob und in welcher Höhe ein Anspruchsübergang tatsächlich eingetreten ist. Beim telefonischen "Nachfassen" kam dann raus, dass es gar keinen Anspruchsübergang gab ... Das wurde mir dann per Email kurz bestätigt und ich konnte die Auszahlung an den Mitarbeiter veranlassen.
VG
@lohnexperte schrieb:Ich erlaube mir, @cro zu ergänzen:
In einem solchen Fall letztens kontaktierte ich zeitnah die Bundesagentur,
Gerne doch. Schön viel Arbeit. Lobenswert. Machen wir grundsätzlich nicht. Der Arbeitnehmer wird gerne telef. kurz unterstützt was er tun kann, aber das wars auch. Ist sein Geld!
@cro schrieb:@... Schön viel Arbeit. Lobenswert.
Ist halt der Dienstleistungs-/Fürsorgegedanke bei selbstabrechnenden Unternehmen 😉
Zur Ergänzung: über einen Nettoabzug und dann eine individuelle Überweisung kann direkt mit den sonstigen Lohnzahlungen eine Überweisung an die Agentur für Arbeit erstellt werden.