Hallo Zusammen,
der Mitarbeiter unseres Mandanten wurde ab dem 01.07. bezahlt freigestellt.
Er verlässt das Unternehmen zum 31.12.2022 und erhält eine Abfindung von 28.000,-- €.
Zwischen AG und AN wurde vereinbart, dass die Lohnzahlungen Juli bis Dezember auf die Abfindung angerechnet werden, und mit Dezember die Restsumme bezahlt wird.
Rechnet man hier nun ab 07/22 monatlich in Höhe des vorherigen Gehalts mit Lohnart 208 ab, oder wird weiterhin Gehalt gezahlt und mit Dezember nimmt man die volle Abfindung auf und storniert die vorherigen Gehälter?
Vielen Dank vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in der Vereinbarung steht ja genau drin, was gemacht werden soll.
Ich würde die Gehälter normal bis Dezember abrechnen und im Dezember die Differenz als Abfindung zahlen.
Viele Grüße
Sailor
Genau da sehe ich das Problem, da die Abfindung anders versteuert wird und SV-frei ist. Wenn ich das Gehalt weiter als Steuer- und SV-Pflichtig laufen lasse würde sich der Mitarbeiter schlechter stehen.
Ich glaube, dann müssen Sie eine rechtssichere Auskunft einholen, denn wenn Sie die Monate kein Gehalt zahlen, muss die Abfindung doch bestimmt auf das dann evtl. gewährte Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Das waren meine Bedenken. Was ist denn in den Monaten ohne Gehalt aber Freistellung? Wie ist der Mitarbeiter da versichert?
Das ist wahrscheinlich alles noch komplizierter.
Viele Grüße
Sailor
Die Auszahlung wäre geringer, aber schlechter gestellt? Was ist mit der Krankenversicherung, die müsste er dann selbst zahlen, und RV/AlV muss ja bis dahin auch weiter gezahlt werden.
Bezahlte Freistellung ist weiter sv-pflichtig Freistellung von der Arbeit / Sozialversicherung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe außer in der Unfallversicherung.