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Anforderung Vorerkrankungen / überschneidende AU / 30 potenzielle Vorerkrankungstage

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letzte Antwort am 21.07.2021 14:39:18 von backhaus
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backhaus
Beginner
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Nachricht 1 von 7
722 Mal angesehen

Hallo.

 

Ich habe von einer Mitarbeiterin folgende AUs vorliegen.

29.03.21 - 03.04.21 Erstbescheinigung

14.06.21 - 19.06.21 Erstbescheinigung

30.06.21 - 07.07.21 Erstbescheinigung

07.07.21 - 16.07.21 Erstbescheinigung

07.07.21- 13.08.21 Folgebescheinigung

 

Ganz gleich wie ich versuche die Fehlzeiten einzutragen, erhalte ich entweder keine Möglichkeit die Vorerkrankungszeiten (da die potenziellen Vorerkrankungstage unter 30 sind) oder aber ich erhalte die Meldung, dass sich der Zeitraum mit einem existierenden Zeitraum überschneidet.

 

Gibt es hierzu eine Lösung?

 

Das kommt bei uns leider häufiger vor, dass sich AUs überschneiden.

 

Viele Grüße!

 

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

 

die Folgebescheinigung ab 7.7.21 ist nicht einzeln zu buchen, Sie müssen die erste Krankheit ab 7.7.21 einfach verlängern.

 

Viele Grüße

Sailor

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backhaus
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Danke für den Tipp!

Allerdings löst das  mein Problem mit der Überschneidung leider nicht. 

 

30.06.21 - 07.07.21

07.07.21 -

 

Viele Grüße

 

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 4 von 7
685 Mal angesehen

Ich erinnere mich Dunkel, auch einmal so einen Fall gehabt zu haben. Wenn ich mich recht erinnere, nennt die Krankenkasse diese Konstellation "Zusammenfall". Lange Rede, kurzer Sinn: Bei mir war es damals so, dass die 2. Krankheit (sofern sich die AUB´s tatsächlich überschneiden - wie hier) der ersten Krankheit hinzugerechnet wird. Sprich - Sie erfassen das auch nur wie eine Krankheit.

MfG
T.Kahl
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Sailor
Erfahrener
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Nachricht 5 von 7
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Dann mache ich es immer so, dass ich den Beginn der nächsten Krankheit auf den 8.7.21 legen würde.

Dann können Sie eine Anfrage starten und die Krankenkasse würde sich sowieso melden, wenn etwas nicht stimmt oder aber Sie rufen dann später bei der Krankenkasse an, falls es Probleme gibt.

 

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carstenh_
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Wenn die erste Krankheit am 07.07. endet und eine neue Krankheit am 07.07. beginnt, zählt diese als hinzugetretene Krankheit, wodurch keine neue 6-Wochen-Frist beginnt.

Bei der Erfassung ist der Beginn der ersten Krankheit, der Beginn für beide Krankheiten und durch die hinzugetretene Krankheit wird defacto die erste Erkrankung fortgesetzt.

 

Viele Grüße

backhaus
Beginner
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Nachricht 7 von 7
611 Mal angesehen

Hallo carstenh_!

 

Vielen Dank für die Antwort.
Das klingt alles sehr plausibel und hat auch meine Erinnerung wieder erweckt!

 

So funktioniert dann auch die Anfrage nach Vorerkrankungen!

🙂

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letzte Antwort am 21.07.2021 14:39:18 von backhaus
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