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An- und Abmeldung wg. Systemwechsel im selben Monat

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letzte Antwort am 19.02.2025 17:54:21 von t_r_
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ALanger
Beginner
Offline Online
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209 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe einen kniffligen Fall, bei dem ich auf Eure Hilfe hoffe.

 

Wir haben einen Mandanten, für den die Lohnabrechnung erstellt werden sollte, zum 01.01.2025 übernommen. Zuvor hat dieser selbstständig mit Sage abgerechnet.

 

Er hat seine MA zum 31.12.2024 mit dem Meldegrund „Abmeldung wegen Systemwechsel“ abgemeldet, und ich habe die MA dementsprechend mit „Anmeldung wegen Systemwechsel“ zum 01.01.2025 angemeldet und den Januar dann auch abgerechnet. Das hat soweit alles wunderbar funktioniert.

 

Nun kommen meine Probleme / Herausforderungen:

  • Es wurde beschlossen, das Mandat niederzulegen und die Abrechnung nicht weiter zu erstellen (aus Gründen, die hier nicht weiter erörtert werden sollen).
  • Zwei der MA haben zum 31.01.2025 das Unternehmen verlassen.
  • Ein weiterer MA wird zum 28.02.2025 aus dem Unternehmen ausscheiden.

Somit müssen nun die beiden MA, die zum 31.01.2025 ausgeschieden sind, mit einer Wiederholungsabrechnung für den Januar 2025 abgemeldet werden, richtig?

 

Im Anschluss müsste ich dann die verbleibenden MA mit dem Abmeldegrund „Abmeldung wegen Systemwechsel“ auch mit einer Wiederholungsabrechnung für den Januar wieder abmelden, richtig?

 

Und der MA, der im Februar ausscheidet, müsste dann wieder vom Mandanten angemeldet und dann auch wieder abgemeldet werden, richtig?

 

Ich habe ein bisschen die Befürchtung, dass das alles nicht so klappt, da ja in einem Monat die Anmeldung wegen Systemwechsel und auch die Abmeldung wegen Systemwechsel erfolgen würde.

 

Hat jemand von Euch auch schon einmal einen solchen Fall gehabt und Erfahrungswerte?

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
202 Mal angesehen

Hallo,

 

den Fall hatte ich zwar noch nicht, aber ich würde da keine Sorge haben. An- und Abmeldung aus anderen Gründen klappt ja auch im selben Monat.

 

Es geht mich zwar nichts an und tut hier auch nur indirekt zur Sache, aber sind die Hindernisse so unüberbrückbar, dass man den Lohn nicht noch bis 2/25 abrechnen kann, wenn es danach sowieso keine Arbeitnehmer mehr gibt?! Die Frage soll eher ein Gedanke sein, als das ich darauf eine Antwort erwarten würde.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

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letzte Antwort am 19.02.2025 17:54:21 von t_r_
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