Hallo Community,
ich rechne seit einigen Jahren einen Altersvollrentner als Minijobber ab, der schriftlich auf die RV-Freiheit verzichtet hat.
Geschlüsselt ist PGS 109, BGS 6100, Verzicht auf die RV-Freiheit ab...
Alle Lohnabrechnungen, BNW sind korrekt.
Mit der Abrechnung 01/2023 wurde erstmals folgender Fehlerhinweis ausgegeben:
Es wurde keine DEÜV-Meldung erstellt. Ich habe sämtliche PD geprüft und weiß nicht, wie ich den "Fehler" beheben kann.
Vielleicht kann hier jemand seine Erfahrung mit mir teilen, das wäre schön.
Vielen Dank.
Und es wurde wirklich Personengruppenschlüssel 109 und nicht versehentlich 119 eingeschlüsselt?
Dazu gibt es einen Hotfix:
LN04466 bei Altersvollrentner bei Abrechnung ab 01/2022 in Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center
Ja ich habe 109 geschlüsselt
Vielen Dank für die Antwort.
Der Hotfix ist von 01/2022. Sollte der den noch für die Abrechnung 2022/2023 relevant sein?
Im Infoservice 01/23 wird die Problematik Verzicht auf die RV-Freiheit auch thematisiert. Allerdings immer nur im Zusammenhang mit PGS 119/120. Bei meinem Fall ist es ja der PGS 109.
Vielleicht sollte ich das Service-Release 12.24 abwarten und schauen, ob es dann funktioniert.
Ich bin trotzdem für jeden Tipp dankbar!
Hallo,
ich wollte mitteilen, dass sich mit dem Einspielen der neuen Version von Lohn und Gehalt 12.24 mein Problem erledigt hat. Die Probeabrechnung 02/2023 bringt keine Fehlermeldung und die Jahresmeldung für 2022 wird korrekt erstellt.
Danke für's lesen.