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Altersteilzeit für Stundenlohnempfänger

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letzte Antwort am 28.07.2023 15:00:17 von Astrid_Preuß
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AnNett1
Einsteiger
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Hallo, es geht um die Altersteilzeit. Die entspr. Dokumente für LuG habe ich mir zur Hilfe genommen. In den Ausführungen werden immer Gehaltsempfänger als Beispiel angegeben. Ich habe jedoch aktuell einen Stundenlohnempfänger, den ich mit Altersteilzeit /Blockmodell abrechnen will. da ist ja der monatliche Verdienst unterschiedlich. Was ist da zu beachten oder einzustellen ? 

Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie haben zwei Möglichkeiten, die Altersteilzeit bei einem Stundenlohnempfänger abzurechnen:

 

  1. Sie kürzen den Stundenlohn um die Hälfte und zahlen mit halbem Stundenlohn alle geleisteten Stunden aus oder
  2. Sie ermitteln monatlich das gesamte Entgelt und zahlen hiervon nur die Hälfte aus.

Die andere Hälfte des Entgelts fließt in das Wertguthaben, da in der Aktivphase das gesamte Entgelt UV-pflichtig ist.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AnNett1
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Preuß, vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich würde die 1. Variante wählen , die geleisteten Stunden mit dem halben Std.satz + 20 % Aufstockung auszuzahlen. Parallel dazu würde ich den selben Betrag  manuell mit der LA 4470 in das Wertguthaben eintragen. (Funktioniert ja wie : Gesamtentgelt ermitteln  und die Hälfte auszahlen und die andere Hälfte ansparen) 

 

Wie ist das dann mit dem Abbau,

- welche Lohnart verwende ich da ?

- wie ist das mit dem Aufstockungsbetrag, rechnet es diesen dann nochmal automatisch zum Auszahlungsbetrag (den ich ebenfalls manuelle eintrage) drauf?

Das wäre noch wichtig für mich zu wissen. 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


für den Abbau des Wertguthabens ab Beginn der Freistellungsphase ist keine Lohnart erforderlich.


Lohn und Gehalt baut das Wertguthaben anhand der abgerechneten SV-pflichtigen Entgeltbestandteile automatisch ab. Die Lohnart 4470 setzen Sie ab Beginn der Freistellungsphase auf 0,00 EUR.


Der Aufstockungsbetrag wird unabhängig vom Wertguthabenabbau auch während der Freistellungsphase weiterhin abgerechnet.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.07.2023 15:00:17 von Astrid_Preuß
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