Hallo datev-community,
unser Mitarbeiter geboren 05.1957 stellte im November 2022 bei der Deutsche Rentenversicherung einen Rentenantrag. Während der Überprüfung seines Rentenantrags arbeitet er bis dato weiter.
Jetzt hat er den Rentenbescheid bekommen, dass seine Rente („Altersrente für besonders langjährig Versicherte“) rückwirkend zum 01.09.22 bewilligt wurde.
Ich denke, dass ich ab den 01.09.22 den Personengruppenschlüssel 119 und Beitragsgruppenschlüssel 3111 eingeben muss, wegen Altersrente vor erreichen der Regelaltersgrenze. Liege ich da richtig?
Meine Fragen sind nun:
- kann ich ohne weiteres die Änderungen ab 01.09.2022 in Datev machen? Lohnsteuer+SV Jahresmeldungen 2022 sind schon lägst raus
- ist der Personenschlüssel ab 01.09.22 120 oder 119
- auch bei dem Beitragsgruppenschlüssel bin ich mir unsicher, ist es ab 01.09.2022 3111 oder 3321
Muss ich sonst noch was beachten?
Ich hatte diesen Fall noch nie und möchte jetzt nichts falsch machen.
Vielen Dank schon mal vorab für die Hilfe.
Schöne Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
folgendes Dokument zum Thema habe ich im Hilfe-Center gefunden:
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303164
Hilft das weiter?
Gruß, vw
Hallo,
vielen Dank für den Link zum Dokument, dass hilft mir auf jeden Fall weiter.
Aber jetzt bleibt noch die Frage, ob ich ohne weiteres die Änderungen ab 01.09.2022 in Datev machen kann? Lohnsteuer + SV Jahresmeldungen 2022 sind schon lägst raus. Kann mir darüber jemand Auskunft geben wie sich das verhält?
Vielen Dank und schöne Grüße
IFR
Hallo nochmal,
durch den rückwirkenden Rentenbescheid ändert sich ja rückwirkend ab September Vorjahr der SV-Abzug und dadurch bedingt ggf. auch der Lohnsteuerabzug des MA ...
https://apps.datev.de/help-center/documents/1034430
Gruß, vw
Hallo der PGS 120 u. BGS 3111 ist richtig, der Rentnerschlüssel 43 " Altersrente f. besonders langjährig Versicherte"
ist einzutragen in Registerkarte DEÜV-Meldungen/Kammerberechnung.
Viele Grüße
Angelica Iodice