Hallo Community,
ich bräuchte mal bitte einen Tipp.
Mitarbeiterin bekommt vorgezogene Altersrente (keine Regelsaltersrente) und arbeitet bei uns Stundenreduziert weiter. Ich habe sie BGS 3111 und PGS 120 geschlüsselt.
Heute lese ich einen Beitrag, in welchen erklärt wird, dass bei diesen Rentnern die Rente als Hauptjob Steuerklasse 1 gilt und die Tätigkeit in unserer Firma als Nebenjob und somit Steuerklasse 6 entspricht.
Etwas verunsichert habe ich recherchiert und finde aber leider keine exakte und rechtsverbindkliche Antwort/ Anleitung.
Wenn der Renter einen Minjob hat, ist das kein Problem (pauschale Versteuerung)
Müßte mir dann nicht das Finanzamt die Steuerklasse 6 rückmelden?
Wer kennt sich hier aus, bzw weiß, wo ich nachlesen kann?
Lieben Dank
Habe hier leider nichts dazu gefunden, deswegen habe ich die Frage Neu eingestellt.
Guten Abend Denise,
mein Nachbar erzählte mir heute am Gartenzaun von einem Artikel in der Zeitung, der Gleiches beschreibt.
Bei mir leuteten sofort alle Alarmglocken und ich dachte, habe ich das immer falsch abgerechnet. Nein.
Kann es sein, dass es sich bei der Rente um eine Betriebsrente o.ä. handelt, die über Steuerklasse abgerechnet wird? Bei Rentnern über die gesetzlichen Rentenversicherungsträger gibt es meines Wissens nach keine Steuerklasse.
Ich wünsche mir, dass nicht alle meine Mandanten und deren AN diesen Artikel gelesen haben, sonst klingelt ab morgen wieder mein Telefon heiß und wir sind kurz vor dem 10. bzw. 12. Und immer schön nett sein...😁
Beste Grüße Silke.
Hallo,
mal in diesen Link schauen, den habe ich auch hier aus dem Forum!
Ansonsten hat mir auch schon mal die Krankenkasse des Mitarbeiters weitergeholfen. Ich wäre auch für 3111 und PGS 120.
Viele grüße
Hallo, Danke:
Ja ich hoffe leider auch, dass das nicht so viele lesen, obwohl es riesengroß gestern auch in einer "allwissenden" Zeitung stand.
Man sagt ja, dass das die Rentner spätestens bei der Einkommenssteuererklärung merken, wenn sie arg nachversteuert werden. Was ich nicht schön fände, wenn man dem vorsorglich mit SK 6 vorbeugen könnte.
Aber es wäre tatsächlich schön, wenn man da mal fachkundig Auskunft bekäme, eventuell vom FA???
Auf deine Vermutung: Nein unser Rentner bekommt keine Betriebsrente.
LG Denise
Dankeschön,
ja diesen Artikel habe ich auch in meinen Unterlagen.
Leider geht er nicht auf die Steuerklassen ein, sondern verweist nur die Rentner darauf, dass sich sich beraten lassen sollen in der DRV, was günstiger für sie wäre...
Trotzdem Danke fürs recherchieren.
LG
OK, ja würde mich auch sehr interessieren, wenn jemand eine Info hätte, ob man dann vllt. doch besser mit Stkl. 6 vorsorglich abrechnen sollte.
@Denise1 schrieb:
Aber es wäre tatsächlich schön, wenn man da mal fachkundig Auskunft bekäme, eventuell vom FA???
Wäre das dann nicht eine Frage an Ihren Chef/Steuerberater?
Hallo Denise1
"Man sagt ja, dass das die Rentner spätestens bei der Einkommenssteuererklärung merken, wenn sie arg nachversteuert werden..."
Darüber würde ich auch gern mal was lesen. Wie ist das wirklich?
Immer diese Aussage...
Spinat hat viel ...
Die Jahre/ Verdienst vor der Rente ist am wichtigsten...
Schwirren Jahre durch die Gegend und dann stimmen die nicht.
Viele Grüße
Nico
Hallo,
ja das wäre ein Ansatz. Aber sowas muss doch auch dem Otto-Normal-Lohnabrechner bekannt sein, bekannt gemacht werden.
Schöner fände ich es auch, wenn das Finanzamt (FA) da mal "Futter bei die Fische" und eine rechtsverbindliche Auskunft abdrucken könnte...zB in einer Antwort auf den Artikel in der besagten Zeitung...(die viele verunsichert)
aber das sind Wunschvorstellungen...
Solange also nix anderes geschult wird:
-->weiter mit 3111 und 120 und Steuerklasse analog der Vor-Rentner-Zeit. Armer Rentner.
Danke für das Mitsuchen nach Lösungen.
wirklich ist es so, dass die Rentner sogar nach Ihrem Versterben noch nachversteuert werden und die Rechnung die Hinterbliebenen zu zahlen haben...
so geschehen bei uns.
um so etwas vorzubeugen wüßte ich gerne, ob Steuerklasse 6 oder doch weiter, wie vor der Alters-Rente??
LG