Hallo miteinander,
unser MA hat eine Direktversicherung. Dieser bezahlt nur den AG-Anteil ein. Hierfür wird die Lohnart 4760 verwendet. Andere Lohnarten wurden in der Vergangenheit nicht angewendet. Kann es sein, dass hier die Lohnart 4720 vergessen wurde?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Gruß
Claudia
Moin,
aber wenn die Direktversicherung vollständig durch den Arbeitgeber gezahlt wird, brauchen Sie doch keine Lohnart für den Gehaltsverzicht (der liegt dann doch nicht vor).
Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Claudia,
nutzen Sie einfach den "Assistenten bAV-Neuanlage" (unte dem Menüpunkt "Betriebliche Altersvorsorge), dann werden entsprechend Ihrer Zuordnung die richtigen Lohnarten gewählt.
Grüße aus Würzburg
Das ist richtig! Den Gehaltsverzicht brauch ich nicht! Mit Gehaltsverzicht sind es 3 Lohnarten die benötigt werden. Ich denke ich brauche 2 Lohnarten.
1x wird der Betrag ja dazugezählt und einmal abgezogen. Ich teste mal den Rechner.
Danke
@CLAUDIA3 schrieb:Ich denke ich brauche 2 Lohnarten.
1x wird der Betrag ja dazugezählt und einmal abgezogen. Ich teste mal den Rechner.
Nein, wenn es eine reine arbeitgeberfinanzierte BAV ist, benötigen Sie nur eine Lohnart.
Der Arbeitgeberanteil wird in den Bruttobeträgen zwar ausgewiesen, aber nicht dem Gesamtbrutto hinzugerechnet. Somit muss dieser Betrag auch nicht wieder abgezogen werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Lt. Entgeltbescheinigungsverordnung darf die AG-Leistung nicht zum Gesamtbrutto dazugezählt werden. Deswegen darf auch kein Nettoabzug entstehen.