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Aktivrente und Midijob

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letzte Antwort vor 11 Stunden 13:19:51 von i_h_
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koecke
Einsteiger
Offline Online
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Aus der Gesetzesbegründung (Deutscher Bundestag Drucksache 21/2673 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)) ergibt sich leider auch nicht viel genaueres:

 

Im Zusammenhang mit der Aktivrente werden für Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus nichtselbständig beschäftigt sind, Sozialversicherungsbeiträge geleistet. Diese Beiträge erhöhen – ohne zusätzliche staatliche Mittel – die Einnahmenseite der Sozialversicherungen und stabilisieren sie. Die Aktivrente dient daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit, weshalb eine Steuerfreistellung für abhängig Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sich langfristig auch positiv für die jüngeren abhängig Beschäftigten auswirkt.

Ziel der Formulierung war in erste Linie wohl die Abgrenzung dazu, was nicht gefördert werden soll:

 

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. Dies wird durch den Verweis auf § 168 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 1d und Absatz 3 sowie § 172 Absatz 1 SGB VI erreicht. Die gilt auch wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss an eine berufsständische Versorgungseinrichtung nach § 172a SGB VI zu entrichten hat.


Danach sind z.B. über die Regelaltersgrenze hinaus aktive Beamte ausgeschlossen. Außerdem sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nach § 8 Absatz 1 SGB IV ausgeschlossen, da diese bereits über verschiedene steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen gefördert werden (z. B. einheitliche Pauschsteuer von lediglich 2 % über § 40a Absatz 2 EStG).


Zudem werden hierdurch Tätigkeiten, die zu Einkünften aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land-
und Forstwirtschaft führen, von der Begünstigung ausgenommen. Dies entspricht der Intention der neuen Steuerbefreiung, die Ausweitung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und so dem sich weiter abzeichnenden Anstieg des Arbeitskräftemangels in diesem Bereich entgegenzuwirken. Außerdem arbeitet schon heute eine große Zahl von Selbständigen und Unternehmern nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiter. Dies zeigt, dass es aktuell keiner weiteren Anreize durch eine steuerliche Förderung bedarf, diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen. Im Hinblick auf die erheblichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte, die sich durch eine Förderung in diesem Bereich ergeben würden, ist es notwendig, steuerliche Anreize gezielt da zu setzen, wo sie besonders erforderlich sind.

Interessant darin auch die Begründung warum Selbstständige/Unternehmer nicht gefördert werden.

lohnexperte
Meister
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Nachricht 32 von 33
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Herzlichen Dank @koecke für den Auszug aus der Gesetzesbegründung:

 


@koecke  schrieb:

Aus der Gesetzesbegründung (Deutscher Bundestag Drucksache 21/2673 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)) ergibt sich leider auch nicht viel genaueres:

 

Im Zusammenhang mit der Aktivrente werden für Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus nichtselbständig beschäftigt sind, Sozialversicherungsbeiträge geleistet. Diese Beiträge erhöhen – ohne zusätzliche staatliche Mittel – die Einnahmenseite der Sozialversicherungen und stabilisieren sie. Die Aktivrente dient daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit, weshalb eine Steuerfreistellung für abhängig Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sich langfristig auch positiv für die jüngeren abhängig Beschäftigten auswirkt.

Das hatten wir hier ja schon im Urin: Die medienwirksame offizielle Begründung, dem Fachkräftemangel begegnen zu wollen, ist in Zeiten einer recht hohen Zahl nicht erwerbstätiger Menschen schon etwas eigenartig. Und wenn mann 1 und 1 zusammenzählt (weil man den Gesetzestext im Rahmen "verstehenden Lesens (!)" erfasst), erkennt man von Anfang an, dass damit die Sozialsysteme gestützt werden sollen. Die steuerlichen Mindereinnahmen können ja auf Bundesebene gegenfinanziert und beispielsweise durch sog. Sondervermögen kompensiert werden. Diese Möglichkeit, eine Finanzierung durch sog. Sondervermögen stehen den Sozialkassen meines Wissens (noch) nicht zur Verfügung.

 

VG

i_h_
Beginner
Offline Online
Nachricht 33 von 33
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Hallo, 

ich persönlich gehe da nicht mit, dass der Steuerfreibetrag an die verminderte beitragspflichtige Einnahme des Midijobs angepasst wird. 

Liebe DATEV, bitte äußern Sie sich dazu auf welcher gesetzlicher Grundlage Sie das vorgenommen haben. 

Danke!

32
letzte Antwort vor 11 Stunden 13:19:51 von i_h_
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