Liebe Community,
ich bräuchte bitte eure Hilfe: im Jahr 2020 habe ich für Mitarbeiter die Verdienstausfallentschädigung über Lohn und Gehalt abgerechnet sowie die Anträge für die Erstattungen an die zuständigen Behörden geschickt. Jetzt, am Ende des Jahres 2022 (!), habe ich die Bescheide sowie die Auszahlung erhalten. Diese weichen teilweise ab, uns wurde weniger erstattet. Wie ist dies in der Gehaltsabrechnung zu korrigieren? Gibt es ein Hilfedokument der DATEV? Gefunden habe ich hierzu leider nichts.
Vielen Dank!
Noch ein Nachtrag: Aus den Bescheiden ist nicht ersichtlich, wie sich der erstattete Betrag zusammensetzt (Entgelt, SV-Beiträge, Lohnsteuer)
Hallo,
eine Nachberechnung ist in Lohn und Gehalt nur bis einschließlich Januar des Vorjahres (also 01/2021) möglich. Daher werden Sie für 2020 nichts mehr korrigieren können.
Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung um dort zu erfragen, warum es zur Abweichung des Erstattungsbetrages gekommen ist und wie sich dieser zusammensetzt.
Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1008852 – Quarantäne – Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Hallo,
ich habe den gleichen Fall jetzt auch. Bei den Fällen in den vergangenen Jahren war der Betrag immer genau identisch.
Nun habe ich bei der zuständigen Behörde nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
"Die Verdienstausfallentschädigung wird wie im Antrag aufgeführt auf Basis des Kurzarbeitergeldes ermittelt. Anhand der Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeiterentgelts (KUG-Tabelle) der Bundesagentur für Arbeit bzw. des KUG-Rechners ergeben sich pauschalisierter Beträge.
Hierbei kann es zu geringfügigen Abweichungen in beide Richtungen kommen."
Die Differenz entspricht in meinem Fall genau der Höhe der U2.
Was muss ich nun tun, um das Konto der Erstattung in Rechnungswesen auszugleichen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik
Hallo,
um Ihr Anliegen klären zu können, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an Rechnungswesen.
Vielen Dank
Hallo,
wenn es genau die Höhe der U2 ist, dann würde ich vermuten, dass die U2 nicht erstattet wurde. Das ließe sich aus dem Bescheid ersehen. Ich hatte bisher immer Bescheide, die aufgeschlüsselt waren, so dass ich erkennen konnte, wo eventuelle Abweichungen herkommen.
Wenn Sie - bei U2 Beträgen könnte ich mir das gut vorstellen - wegen der geringfügigen Höhe keinen weiteren Aufwand betreiben möchten, könnten Sie die Beträge in der Buchhaltung ausbuchen. Das sollten Sie natürlich einerseits mit dem Mandanten und andererseits mit dem Kollegen aus der Buchhaltung oder Ihrem Vorgesetzten abstimmen.
Viele Grüße
T. Reich