Hallo,
ein MA hatte wurde in 2021 gekündigt. Er klagte und soll nun noch für 1 Monat Geld bekommen. Da das über Lodas nicht geht, muss also sv.net her.
Allerdings hab ich keine Ahnung, wie das funktioniert! Die Kollegin, die das ein bißchen kann, ist nicht da und der Mdt. drängelt.
Kann ich einfach so in sv.net rein oder muss das der Zugang vom Mdt. sein? Wir haben so einen allgemeinen Zugang (keine Ahnung, welche Version - comfort wahrscheinlich nicht).
Der hat nämlich auch einen, weil der manchmal Aushilfen hat und die dann selbst abrechnet.
Vielen Dank voraus.
sv.net ist kein Lohnprogramm, d. h. die Abzüge werden dort nicht berechnet, sondern nur die SV-Meldungen über sv.net erstellt. Wenn Sie ein Account bei sv.net haben, dann ist es mit Sicherheit Premium, da die einfache Version nur für eine Betriebsnummer funktioniert und Sie Meldungen für den Mandanten machen wollen. Allerdings brauchen Sie schon Ihre Zugangsdaten inkl. Passwort.
https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/
Haben Sie ein Berechnungsprogramm für 2021 und 2023, z. B. Lovor 2021 und Lovor 2023? Lohnsteuerrechtlich muss 2023 berücksichtigt werden (wenn der AN aktuell in Arbeit ist, sogar mit Steuerklasse 6). Sozialversicherungsrechtlich nach 2021.
Er klagte und soll nun noch für 1 Monat Geld bekommen.
Um was handelt es sich genau? Abfindung? Nachzahlung vom Lohn? Ende des Beschäftigung verlängert oder gleich?
@Tanja534 schrieb:Hallo,
ein MA hatte wurde in 2021 gekündigt. Er klagte und soll nun noch für 1 Monat Geld bekommen. Da das über Lodas nicht geht, muss also sv.net her....Vielen Dank voraus.
Lohnabrechnung in diesem Jahr (= Urteildatum). St.-Kl. 6 oder individuell. SV-rechtlich klären, was es ist, da evtl. frei.
sv.net ist kein Lohnprogramm, d. h. die Abzüge werden dort nicht berechnet, sondern nur die SV-Meldungen über sv.net erstellt.
Weiß ich.
Problem: Es gab AAG und am Ende auch noch Krankengeld
Der MA wurde fristlos gekündigt (hatte sich daneben benommen vor Kunden) und sich dann sofort krank gemeldet.
Wenn Sie ein Account bei sv.net haben, dann ist es mit Sicherheit Premium, da die einfache Version nur für eine Betriebsnummer funktioniert und Sie Meldungen für den Mandanten machen wollen. Allerdings brauchen Sie schon Ihre Zugangsdaten inkl. Passwort.
kein Premium.
das ist sv.net comfort.
Haben Sie ein Berechnungsprogramm für 2021 und 2023, z. B. Lovor 2021 und Lovor 2023?
Geht das Nettolohn-Tool vom NWB auch?
Lohnsteuerrechtlich muss 2023 berücksichtigt werden (wenn der AN aktuell in Arbeit ist, sogar mit Steuerklasse 6). Sozialversicherungsrechtlich nach 2021.
Keine Ahnung, ob der wieder arbeitet.
Hab ich noch keine Infos drüber.
Muss ich das genau wissen oder reicht die Mitteilung, dass er ggf. irgendwo angestellt ist?
Um was handelt es sich genau? Abfindung? Nachzahlung vom Lohn? Ende des Beschäftigung verlängert oder gleich?
Arbeitsgericht hat entschieden, dass er nicht Mitte September gekündigt ist, sondern Ende Oktober, weil die fristlose Kündigung nicht durchging.
Jetzt soll für diese Zeit noch Gehalt abgerechnet werden, 6,5 Urlaubstage und die Krankenkasse will Krankengeld zurück, weil er ja dem Urteil zufolge noch angestellt war und nicht arbeitslos.
Der hatte insgesamt 20 Urlaubstage/Jahr. Da die Kündigung erst nach dem 30.06. erfolgte, hat er jetzt noch Anspruch auf die ganzen 20 Tage abzgl. der genommenen.
Was ist aber, wenn der in dem Jahr doch wieder gearbeitet hatte und da auch Urlaub nahm?
Lohnabrechnung in diesem Jahr (= Urteildatum). St.-Kl. 6 oder individuell. SV-rechtlich klären, was es ist, da evtl. frei.
Nachträgliche Gehaltsauszahlung, weil späteres Kündigungsdatum.
Krank vom 18.09. - 29.09.
und vom 23.10. - 14.11.
Kriegt der dann noch Urlaubsgeld?
Der hat ja vom 29.09. bis 23.10. definitiv NICHT in dieser Firma gearbeitet.