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Abrechnung eines Mitarbeiters über mehrere Personalnummern

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letzte Antwort am 31.01.2017 21:49:27 von moni
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moni
Einsteiger
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Hallo Community,

ich habe einen Mandanten, bei dem 2 Mitarbeiter am 01.10.2016 mit geringfügiger Beschäftigung begonnen haben (Eintritt). Am 01.12.2016 wechselten diese zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Für beide habe ich jeweils ab 01.12.2016 eine neue Personalnummer angelegt.

Ist für diese beiden Arbeitnehmer für die UV-Jahresmeldung (MG92) auch nur ein Meldezeitraum abzugeben? Wenn ja, wie muss der Meldezeitraum lauten? 01.01.2016-31.12.2016 oder 01.10.2016 bis 31.12.2016?

In der Hoffnung auf Antwort

t_r_
Allwissender
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Hallo,

grundsätzlich kann Ihnen leichter und schneller geholfen werden, wenn Sie das Programm in der Überschrift angeben, mit dem Sie arbeiten.

Es ist nur eine UV-Jahresmeldung beim gleichen Arbeitgeber zu erstellen, also pro Arbeitnehmer und unabhängig von der Anzahl der Personalnummern. Diese Meldung verläuft vom 01.01.2016 bis 31.12.2016.

Es ist im Übrigen nicht notwendig und auch nicht unbedingt praktikabel, dass Sie beim Wechsel der Beschäftigungsart eine neue Personalnummer vergeben.

Viele Grüße

T. Reich

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moni
Einsteiger
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Hallo Herr Reich,

Sie haben Recht, hab ich vergessen anzugeben.

Ich arbeite mit Lodas .

Also spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer erst im Laufe des Jahres eingetreten ist.

Diese Vorgehensweise, eine neue Personalnummer zu vergeben, ermöglicht auch noch im Nachhinein Nachberechnungen auf die vorherige Tätigkeit, die ich, wenn ich die Personalnummer fortführe, nicht mehr habe.

So wurde es auch im Jahreswechselseminar wieder empfohlen.

Sollte es doch anders sein, würde mich das auch interessieren.

Viele Grüße

Moni

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mariahagen
Einsteiger
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Hallo,

auch ich arbeite mit Lodas. Manchmal macht es durchaus Sinn eine neue Personalnummer zu vergeben. Um z.B. bei recht großen Firmen eine Struktur (Angestellte, Azubis, GFB oder Bufdies) anhand der Personalnummer zu erhalten.

Für alle Mitarbeiter ist der Meldezeitraum der UV Meldung 92 grundsätzlich der 01.01.-31.12.2016. Sie müssen die alten Personalnummern im Eintrittsmonat Oktober von der DÜ ausschließen unter PNr./SV/UV 2te Möglichkeit von oben.

Dann müssen Sie die Daten aus Oktober und November bei der neuen Pnr. vortragen.

Bitte lesen Sie dazu das Dokument 5303207 Punkt 7.

Viele Grüße

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

ich bin kein Lodas-Experte. Ist halt nur meine bisherige Kenntnis, auch aus anderen Beiträgen, z. Bsp. hier:

https://www.datev-community.de/thread/3142?q=personalnummer

Ich glaube aber schon, dass man da durchaus geteilter Meinung sein kann (darf). Ich würde aus organisatorischen Gründen eher mit einer betrieblichen Personalnummer arbeiten, als diese Wechsel über die Lohn-Personalnummer abzubilden.

Viele Grüße

T. Reich

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Diese Vorgehensweise, eine neue Personalnummer zu vergeben, ermöglicht auch noch im Nachhinein Nachberechnungen auf die vorherige Tätigkeit, die ich, wenn ich die Personalnummer fortführe, nicht mehr habe.

So wurde es auch im Jahreswechselseminar wieder empfohlen.

Sollte es doch anders sein, würde mich das auch interessieren.

Hallo Moni,

solange es eine durchgängige Beschäftigung ist, die zum Monatswechsel geändert wird, also z.B. 01.10.-30.11. geringfügige Beschäftigung und ab 01.12. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, würde ich immer empfehlen, die gleiche Personalnummer weiter zu verwenden.

In diesem Fall ist die Anlage eines weiteren Beschäftigungszeitraums nicht erforderlich, sondern es werden ab Dezember nur die jeweiligen Stammdaten geändert. Das Eintrittsdatum bleibt das bisherige Datum. Vom Programm wird dann auch die korrekte Ab-/Anmeldung wegen Wechsel der Krankenkasse (und keine Meldungen wg. Austritt/Eintritt) vorgenommen.

Dies kann man zwar auch erreichen, wenn dies über mehrere Personalnummern abgerechnet wird, dann müssen aber die Daten für die vorhergehende Beschäftigung bzw. folgende Beschäftigung über Personaldaten - Personaldaten - Sonstiges erfasst werden.

In diesem Fall sind Nachberechnungen auf die Vormonate ganz normal weiterhin möglich.

Sofern der Wechsel mitten im Monat stattfindet, ist zwingend eine neue Personalnummer zu vergeben, da sonst keine zwei Abrechnungen erstellt werden können.

Wenn die Vorbeschäftigung schon beendet wurde (im Vormonat oder früher) und ein neuer Beschäftigungszeitraum angelegt werden muss, ist tatsächlich zu überlegen, ob eine neue Personalnummer sinnvoll ist, da ansonsten tatsächlich keine Nachberechnungen für die vorherige Beschäftigung mehr durchführbar sind.


Da müssen Sie dann im Einzelfall ggf. auch prüfen, wie wahrscheinlich eine derartige Nachberechnung ist. Wir nutzen im Regelfall die gleiche Personalnummer weiter. Probleme wegen der nicht mehr möglichen Nachberechnung hatte ich deswegen noch nicht. Aber dies ist natürlich davon abhängig, wie häufig Nachberechnungen ansonsten erfolgen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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moni
Einsteiger
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Ihnen allen vielen Dank für die Tipps. Dann werde ich das in Zukunft doch anders handhaben.

Bei dem Mdt. ist es leider so,dass häufig Nachberechnungen notwendig sind.

Bevor ich dann das Problem gehabt hätte, keine Nachberechnungen mehr machen zu können, hab ich halt immer neue Personalnummern angelegt. Ist natürlich jetzt wieder umständlich, wenn es um die 92er - Meldung geht und die Vorträge erfolgen müssen.

Viele Grüße

Moni

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letzte Antwort am 31.01.2017 21:49:27 von moni
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