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Abrechnung des Hinzuverdienstes als Midi-Job wenn Betriebsrente bezogen wird?

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letzte Antwort am 13.02.2020 15:15:49 von t_r_
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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
250 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

nur eine kurze Frage:

 

Ist die Anwendung der Midi-Job-Grenze bei einem Hinzuverdienst eines Altersrentners bei Bezug einer Betriebsrente zulässig?

 

Ich hoffe, das gibt den Sachverhalt präzise und überschaubar wider :3

 

VG

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
223 Mal angesehen

Hallo,


kann hier ein Mitglied der Community unterstützen?


Sprechen Sie alternativ mit der zuständigen Krankenkasse, um den Sachverhalt rechtlich zu klären.


Viele Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 3
207 Mal angesehen

Hallo,

 

hier finden Sie ein Rundschreiben der Spitzenverbände zu Midi-Jobs:

 

https://www.ikk-classic.de/fk/sf/rechner/midijob-gleitzonenrechner?mc=paid.sea.gl.dynamic.fk.test

 

Die gesetzliche Rente und auch Versorgungsbezüge sind meiner Ansicht nach nicht als Beschäftigungen zu betrachten. Vor diesem Hintergrund scheidet für mich eine Zusammenrechnung des Arbeitsentgelts und der Renten aus. Überschreitet somit das gesamte Arbeitsentgelt, was jemand bekommt, nicht die Midijobgrenzen, so liegt für die Beitragsermittlung ein Midijob vor, unabhängig davon, was sonst noch an beitragspflichtigen Einnahmen da wäre.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 13.02.2020 15:15:49 von t_r_
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