Guten Morgen,
kann mir jemand bei folgendem Problem einen Tipp geben:
Ich muss im einen Mitarbeiter abrechnen, der die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber noch keinen Rentenantrag gestellt hat (und auch in absehbarer Zeit nicht stellen wird). Er will weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.
Wenn ich das Dok 1080909 richtig deute, gilt der Personengruppenschlüssen 120 nur dann, wenn ein Mitarbeiter abgerechnet wird, der auch tatsächlich eine Altersvollrente bezieht.
Ansonsten bleibt es beim Personengruppenschlüssel 101, und der Beitragsschlüssel ist 1121.
Ist das korrekt?
Guten Morgen,
so einen Kandidaten habe ich auch - und habe ihn genau so geschlüsselt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort und einen schönen Tag noch!
in der Arbeitslosenversicherung würde ich aber 0 nehmen! Das hat nix mit dem Bezug von Rente zu tun.
nein das war früher so sorry.
2 stimmt.