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Abrechnung bAV über BBG-Grenze: Wie ermittelt LODAS die SV-pflichtigen Beträge für 2023?

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letzte Antwort am 09.12.2023 09:09:50 von LodasNutzer123
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LodasNutzer123
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Guten Abend,

 

Ich rechne einen AN ab dessen Entgelt über der BBG liegt.

 

Der AN hat seit 07/2023 3 bAV Verträge.

 

  1. Direktversicherung, Jahressumme 2023: 972 EUR – 100% AG finanziert
  2. Direktversicherung, Jahressumme 2023: 2.436 EUR – 100% AG finanziert
  3. Unterstützungskasse; Jahressumme 2023: 4.140 EUR (Davon 192 EUR AG finanziert, 3.948 EUR über Entgeltumwandlung finanziert)

 

Die UK musste ich im Dezember rückwirkend ab Juli 2023 abrechnen.

 

In der Probeabrechnung für Dezember 2023 wird erstmalig die LA 912 - Betr.AV.AN lfd SV-pfl mit 444 EUR ausgewiesen. Auch wenn es wegen dem Überschreiten der BBG unbedeutend sein dürfte, würde ich gerne nachvollziehen, wie LODAS diesen Betrag ermittelt. Ich befürchte, dass ich etwas falsch geschlüsselt habe.

 

bAV Zahlungen sind doch in 2023 bis 3.504 EUR SV-frei. Nach meiner Rechnung würde das bedeuten

 

3.504 EUR minus 972 EUR = 2.532 EUR (Direktversicherung 1)

2.532 EUR minus 2.436 EUR = 96 EUR (Direktversicherung 2)

96 EUR minus 3.948 EUR = 3.852 EUR (Entgeltumwandlung UK) wären somit SV-pflichtig

 

Habe ich einen Denkfehler?

tbehrens
Fachmann
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Lodas rechnet monatlich. Ich gehe davon aus, dass bereits vor Dezember mit den Nachberechnungen deshalb SV-Pflicht eintritt. Welche monatliche Beträge werden jeweils berücksichtigt?

 

96 EUR minus 3.948 EUR = 3.852 EUR (Entgeltumwandlung UK) wären somit SV-pflichtig

Wieso 3.948 €? Wenn müsste doch von 4.140 € gerechnet werden.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei den Freigrenzen der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um Jahresgrenzen. Das bedeutet, dass die betriebliche Altersvorsorge zunächst steuer- und SV-frei abgerechnet wird, bis die Freigrenze von 3.504 EUR (2023) überschritten wird.


Der übersteigende Betrag bleibt dann steuerfrei, wird jedoch sozialversicherungspflichtig abgerechnet.


Gern schauen wir uns den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen an. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
LodasNutzer123
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Hallo zusammen,

 

Ich habe meinen "Fehler" selbst gefunden.

 

Die Kombi Direktversicherung und Unterstützungskasse ermöglicht die Sozialversicherungsfreiheit i. H. v. 4% der BBG doppelt, nämlich jeweils für die DV und die UK in Anspruch zu nehmen.

 

Insofern rechnet Lodas korrekt ab und die Frage hier kann zu.

 

Da muss man aber auch erstmal drauf kommen. 🙄

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LodasNutzer123
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@tbehrens  schrieb:

Lodas rechnet monatlich. Ich gehe davon aus, dass bereits vor Dezember mit den Nachberechnungen deshalb SV-Pflicht eintritt. Welche monatliche Beträge werden jeweils berücksichtigt?

 

96 EUR minus 3.948 EUR = 3.852 EUR (Entgeltumwandlung UK) wären somit SV-pflichtig

Wieso 3.948 €? Wenn müsste doch von 4.140 € gerechnet werden.



Bin davon ausgegangen, dass AG-Anteile zur UK in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

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letzte Antwort am 09.12.2023 09:09:50 von LodasNutzer123
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