Hallo liebe Community-Mitglieder,
wir haben des Öfteren Niederländische Praktikanten bei uns, die ein Pflichtpraktikum von ihrer Hochschule absolvieren. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich diese Praktikanten über Lodas abrechnen kann. Ich würde die Praktikanten mit BGR 0000 und Personengruppe 190 anlegen, allerdings fehlt mir ja eine Krankenkasse, die Sozialversicherungsnummer sowie die SteuerID.
Hat hier schon jemand Erfahrungen, wie solche ausländischen Praktikanten anzulegen sind? Ist es überhaupt möglich bzw. relevant?
Danke im Voraus und viele Grüße
B. Hafermann
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Wenden Sie sich in dem Fall am Besten an eine Krankenkasse.
Hallo bha,
gab es hierzu für Sie eine Lösung? Wir stehen gerade vor dem gleichen Problem...
Vielen Dank für Ihre Info im Voraus.
Grüße
Hallo,
vielleicht hilft Ihnen das schon einmal ein wenig weiter: https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentde/belastingdienst/privatpersonen/steuerliche_regelungen/soziale_sicherheit_bei_grenzueberschreitendem_arbeiten_und_unternehmen/sozialversicherungen/sozialversicherungen oder https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/tk-service-ausland/beschaeftigung-auslaendischer-mitarbeiter-2032302?tkcm=ab
Versuchen Sie es auch einmal bei der AOK - eventuell im Expertenforum. Dort erhalten Sie sehr gute Informationen.
Soweit mir bekannt, ist ja zunächst grundsätzlich das Land für die Sozialversicherung zuständig, in dem die Arbeit erbracht wird.
M_H
Hallo,
danke für die Info. Aber in dem Link den Sie angeben geht es um Entsendung. Damit kenne ich mich aus 😉.
Der Praktikamt wohnt und studiert z.B. in LU und kommt zu uns nach DE für ein Praktikum mit Entgelt. Er ist in LU versichert und hat in DE keine SV-Nummer, Krankenkasse, Steuer-ID etc.
OK ... aber gilt denn nicht trotzdem das SV-Recht des jeweiligen Landes in dem die Arbeit erbracht wird?
vielleicht bin ich aber auch ganz falsch gewickelt. Evtl. kann jemand hier helfen?
👍 danke... jetzt muss ich nur noch gucken wie ich das in Datev passend erfasst bekomme mit den fehlenden Angaben wie ST-ID, SV-Nr.. etc
Steuer-ID für nicht in Deutschland meldepflichtige Bürger kann beim Finanzamt beantragt werden.
Formular z.B. hier https://service.berlin.de/dienstleistung/329216/
SV-Anmeldung kann ohne SV-Nummer abgegeben werden. SV-Nummer wird dann ermittelt oder ggf. neu erstellt und zurückgemeldet.
Liebe NinaW,
haben Sie hier eine Lösung gefunden?
Konnten Sie den Mitarbeiter in LODAS trotz der fehlenden Angaben ST-ID, SV-Nr erfassen?
Viele Grüße,
Sabine
Hallo Sabin,
ja das hat alles geklappt.
Die SV-Nummer haben wir abgefragt und wurde uns dann nachträglich übermittelt. Die fehlende Steuer-ID hat keinen Fehler erzeugt.
Grüße
Danke für die Rückmeldung. Dann kann der niederländischen Pflichtpraktikant bei uns ja kommen 😉
Schönen Tag noch.