Hallo Zusammen, leider müssen wir bei einem Mitarbeiter die Abrechnung korrigieren wodurch sich auch die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für die Monate April - Juni 2020 ändert. Wir haben uns eine Abrechnungsvorschau für den Mandanten angefordert, um zu schauen wie hoch die jeweiligen Korrekturen sind. Hierbei haben wir festgestellt, dass ausgeschiedene Mitarbeiter (während der Kurzarbeit) nicht mehr mit ausgewiesen werden und somit der Gesamtbetrag zu niedrig ausgewiesen wird. Beispiel: Mitarbeiter hat im April, Mai und Juni Kurzarbeitergeld bezogen und im Juli sein Arbeitsverhältnis gekündigt. Nun steht er auf den Korrektur-Leistungsanträgen für April, Mai und Juni nicht mehr mit drauf, obwohl er in den Monaten Kurzarbeitergeld bezogen hat, da das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch ungekündigt war. Kann uns hier jemand helfen? So können wir die korrigierten Anträge ja nicht an die Agentur für Arbeit schicken, da wir sonst viel zu viel nachzahlen müssen. Danke und viele Grüße!
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