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Korrektur-Leistungsantrag KUG fehlerhaft

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letzte Antwort am 04.09.2020 16:23:03 von Verena_Heinlein
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bha
Beginner
Offline Online
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Hallo Zusammen,

 

leider müssen wir bei einem Mitarbeiter die Abrechnung korrigieren wodurch sich auch die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für die Monate April - Juni 2020 ändert. Wir haben uns eine Abrechnungsvorschau für den Mandanten angefordert, um zu schauen wie hoch die jeweiligen Korrekturen sind. Hierbei haben wir festgestellt, dass ausgeschiedene Mitarbeiter (während der Kurzarbeit) nicht mehr mit ausgewiesen werden und somit der Gesamtbetrag zu niedrig ausgewiesen wird.

 

Beispiel: Mitarbeiter hat im April, Mai und Juni Kurzarbeitergeld bezogen und im Juli sein Arbeitsverhältnis gekündigt. Nun steht er auf den Korrektur-Leistungsanträgen für April, Mai und Juni nicht mehr mit drauf, obwohl er in den Monaten Kurzarbeitergeld bezogen hat, da das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch ungekündigt war.

 

Kann uns hier jemand helfen? So können wir die korrigierten Anträge ja nicht an die Agentur für Arbeit schicken, da wir sonst viel zu viel nachzahlen müssen.

 

Danke und viele Grüße!

 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


derzeit kommt es vor, dass ausgeschiedene Arbeitnehmer im Kug-Antrag in der Abrechnungsvorschau Mandant fehlen. Wir haben den Sachverhalt bereits an die Kollegen weitergegeben.


Um einen richtigen Kug-Antrag zu erhalten, berechnen Sie vorübergehend die Monate für den Arbeitnehmer über die Bewegungsdaten mit 1/96 nach.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.09.2020 16:23:03 von Verena_Heinlein
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