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Abrechnung über Lodas ohne Betriebsnummer

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letzte Antwort am 16.04.2019 13:34:33 von Wolfgang_Stein
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p_wolf
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Guten Tag,

ich stehe vor der Besonderheit, einen angestellten Gesellschafter einer UG in Lodas abrechnen zu müssen.

Laut Clearingstelle ist er in allen SV-Zweigen frei abzurechnen, da er 100%iger Gesellschafter ist.

Die UG hatte vorher keine Angestellten. Ich würde ihn mit PSG 900 und Beitragsgruppenschlüssel 0000 schlüsseln wollen.

Nun bekomme ich aber von der Betriebsnummernstelle keine Betriebsnummer zugeteilt. Grund:  kein sv-pflichtiger AN oder Minijobber wird beschäftigt

DATEV kann aber ohne Betriebsnummer keine Probe-/Abrechnung erstellen.....

Hat jemand eine Idee, was ich machen muss?

Außerdem steht auf dem Fehlerprotokoll, dass ich keine Krankenkasse hinterlegt habe. Wozu brauche ich die denn, wenn er sozialversicherungsfrei und privat Krankenversichert ist?

Vielen Dank im voraus

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
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Hallo,

damit ein Mandant richtig abgerechnet werden kann, sind folgende Angaben zu erfassen bzw. anzulegen:

  • das Bundesland in den Mandantenadressdaten
  • mindestens eine Lohnart
  • mindestens eine Krankenkasse

Fehlt eine dieser Mindestangaben, kann die Abrechnung nicht erstellt werden. Im Fehlerprotokoll wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben.

Die Betriebsnummer ist für die Durchführung der Lohnabrechnung nicht zwingend erforderlich. Es gibt bereits einen Kundenwunsch, dass das Fehlerprotokoll für diesen Fall deaktiviert werden kann. Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen leider nicht nennen. Gerne melde ich mich, sobald es Neuigkeiten gibt.

Viele Grüße aus Nürnberg

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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stephan_krauß_lsbt
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo! Gibt es hierzu schon Neuigkeiten?

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jennifervista
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Ich hab immer noch das Fehlerprotokoll!

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Community,

bitte verzeihen Sie die verspätete Rückmeldung.


Gesetzliche Anforderungen und Wünsche mit hoher Priorität stehen im Entwicklungsablauf immer im Vordergrund. Der Wunsch wird aufgrund seiner niedrigen Priorisierung vorerst nicht umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.04.2019 13:34:33 von Wolfgang_Stein
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