Huhu ihr Lieben,
wir haben folgendes Problem...
Eine GmbH, zwei Gesellschafter-Geschäftsführer, das Statusfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen (mangels Mitwirkung der Beiden), beide sind sv-pflichtig geschlüsselt, haben aber zum Juli 2020 ihre Bezüge auf Null gesetzt, auf Grund der Pandemie.
Nun müsste Lohn und Gehalt ja eigentlich eine Meldung mit Grund 34 erstellen, was es aber nicht tut. Haben wir irgendwo ein Häkchen übersehen? Was müssen wir tun um diese Meldung über das Programm erstellen zu können?
Danke schon einmal für Eure Hilfe 🙂
Hallo,
eine Abmeldung mit Grund der Abgabe (GdA) 34 ist erforderlich bei unbezahltem Urlaub, unentschuldigtem Fehlen, unrechtmäßigem Streik von mehr als einem Zeitmonat oder nach Ablauf eines Zeitmonats nach dem Ende des Krankengeldbezugs (Aussteuerung). Dabei ist es erforderlich, die entsprechenden Ausfallschlüssel im Kalender des Mitarbeiters zu hinterlegen.
Eine Ausnahme bilden Mitarbeiter mit Personengruppenschlüssel 109 (Minijobber). Für diesen Personenkreis wird seit Januar 2012 in Monaten ohne Entgelt automatisch eine Abmeldung mit Grund der Abgabe 34 erstellt, auch wenn keine Fehlzeit wie zum Beispiel unbezahlter Urlaub oder Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch erfasst ist.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG