Meine Frage:
Eine MA war bis 31.12.2024 beschäftigt (sv-rechtlich gemeldet und im Bezug von Krankengeld).
Mit ihr wurde keine Kündigung oder Aufhebungsvertrag geschlossen.
Wollte Sie nun rückwirkend abmelden zum 31.12.2024. Habe unter Personaldaten/Beschäftigung/Zeiträume das Datum eingegeben.
Es erfolgte jedoch keine Abmeldung!
Warum nicht? Unter Beschäftigung/Kündigung kann ich nichts eingeben da eine keine Kündigung gibt.
Hallo Karl,
das ganze widerspricht sich. Ein Austritt ist nur zu erfassen, wenn das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis auch endet. Endet nur das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis, ist die Sache durch eine Eingabe in den Unterbrechungen zu lösen. Ich nehme an, dass der Bezugszeitraum für das KG durch Aussteuerung endet. Dieses Datum ist taggenau beim AN zu erfragen. Geht der AN ins ALG, ist dies mit dem Unterbrechungsgrund "Ende Bezug KG/Beginn Bezug ALG" einzugeben. Geht er nicht ins ALG ist nur "Aussteuerung" zu erfassen.
Ist hier https://apps.datev.de/help-center/documents/1001711 nachzulesen.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo,
ab 01.01.2025 erfolgte eine Zahlung über die Nahtlosikeitsregelung der Agentur für Arbeit.
Nun haben wir im März 2025 erfahren das eine Vollrente wegen Erwerbsminderung rückwirkend ab 01.02.2024 bewilligt wurde. In den Fehlzeiten habe ich ab 01.01.2025 Ende Bezug Krankengeld hinterlegt.
Korrekt wäre folgende Fehlzeit ab 01.02.2024 "Einstellung Krankengeld wg. voller Erwerbsm. Rente". Das ist ein Zeitpunkt an dem die Rückrechnungstiefe von Lodas noch greift.