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Abmeldung Insolvenzeröffnung / offene Fehlzeiten Mitarbeiter

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letzte Antwort am 28.11.2025 12:36:50 von IE
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Newbie_
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen, 

 

zum 31.10.2025 muss ich aufgrund Insolvenzeröffnung am 01.11.2025 alle Mitarbeiter abmelden, um sie beim neuen (kopierten) Mandanten weiterbeschäftigen zu können. 

 

Derzeit befinden sich ein paar Mitarbeiter im Krankenstand/Krankengeld/Aussteuerung. Lodas hat das erkannt und beim Prüflauf den beigefügten Fehlerhinweis ausgegeben. 

 

Frage: kann ich die Mitarbeiter trotz Fehlermeldung erfolgreich abmelden und damit die notwendigen DEÜV für die Insolvenz übersenden? Ansonsten müsste ich das Ende der Fehlzeiten "manipulieren", damit sie vor dem 31.10.2025 liegen und der Austritt stattfinden kann.

 

Bitte um Feedback, vielen Dank. 

 

Gruß

Newbie_ 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
123 Mal angesehen

Hallo @Newbie_,

 

vor der Erfassung eines Austritts müssen immer die offenen Fehlzeiten beendet werden.
Das Enddatum entspricht in der Regel dem Austrittsdatum.
Die Erstellung der DEÜV-Meldungen bzgl. Insolvenz wird damit nicht verhindert.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Newbie_
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
83 Mal angesehen

Vielen Dank für die Rückmeldung. 

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IE
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
33 Mal angesehen

 

Hallo,

 

auch wir haben das Thema Insolvenzbeginn mit neuem (kopierten) Mandant und Langzeiterkrankten, die ich im alten Mandant in den Fehlzeiten zum 31.10.2025 ausgetragen habe, genauso wie das Austrittsdatum in der Beschäftigung. Ich erhalte jedoch nachfolgendes Fehlerprotokoll mit dem Vermerk, der nicht sicher gestellten Datenübermittlung. Muss ich denn bei dem Langzeiterkrankten die Felder Kündigung/Entlassung befüllen, obwohl dies gar nichts mit dem Austritt zu tun hat?

 

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letzte Antwort am 28.11.2025 12:36:50 von IE
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