Liebe Community,
ich bin immer unsicher, wie ich bei einem Tätigkeitswechsel eines Arbeitnehmers bei dem gleichen Arbeitgeber mit Vertragsende der alte Tätigkeit und mit Vertragsbeginn neue Tätigkeit vorgehen muss: ist eine Abmeldung dann anzuraten, so dass auch DEÜV und Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt werden und er im Anschluss wieder aufgrund des neuen Vertrages neu angemeldet wird? Oder sind trotz verschiedener Verträge (keine zeitlichen Unterbrechungen!) keine unterschiedlichen Lohnsteuerbescheinigungen von Nöten?
(z. B. zuerst befristet wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Anschluss Vollzeitstelle).
Danke für Hilfe!!
Liebe Alle, kann hier jemand vielleicht weiterhelfen? Danke!!!!
Hallo!
Wenn es um einen Wechsel des Angestelltenverhältnisses geht, denke ich, dass eine Ab- und Anmeldung sinnvoll ist. Ggf. muss auch anders besteuert werden, anderer Personengruppenschlüssel etc.?
Ich hatte den Fall "kurzfristig beschäftigt" wird zu "Minijob". Da musste ich eine neue Personalnummer vergeben, den MA mit der alten Nummer (als "kurzfristig beschäftigt") abmelden und mit der neuen Nummer ("Geringfügige Beschäftigung") anmelden.
Gruß
myview
Also bei ihm würde Steuerklasse und Personengruppenschlüssel gleich bleiben. Ich denke, dass verzichte ich auf die Ab- und Anmeldung und ändere einfach nur das Gehalt und die Job-Bezeichnung.
Wenn ein Mitarbeiter den STandort innerhalb Deutschlands wechselt muss ich aber wohl abmelden und und neu anmelden (aufgrund der unterschiedlichen standortbezogenen "Mandanten" in Lodas....
Hallo,
bei einem ggf. notwendigen Wechsel von Personengruppe und/oder dem Beitragsgruppenschlüssel zum ersten eines Monats bei einem Arbeitnehmer können Sie dies innerhalb einer Personalnummer abwickeln. Eine Lohnsteuerbescheinigung muss nicht getrennt erstellt werden.
Wenn ein taggenauer Wechsel im laufenden Monat nötig, muss eine neue Personalnummer angelegt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Dokument 1020338 .