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Abmeldung 34 bei Ausfallschlüssel KE

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letzte Antwort am 05.03.2026 15:35:45 von Tanja_Meisel_
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Tanja_Meisel_
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Hallo zusammen, 

 

bei einem Mitarbeiter endet der Krankgeldbezug zum 28.02.2026. Die Krankenkasse möchte eine Abmeldung "34" zum 28.03.2026. 

 

Ist alles logisch, aber ich bekomme es im Programm einfach nicht hin.

 

Ich habe ab 01.03.2026 den Ausfallschlüssel 'KE' für den ganzen Monat eingetragen. 

Wenn ich die Lohnabrechnung erstelle, kommt keine Abmeldung. 

 

Ich habe zum Spaß mal ab 28.02.2026 'KE' eingetragen, dann macht das Programm eine Abmeldung zum 27.03.2026.

 

Was ja leider falsch ist, aber damit ist ja zumindest meine Vorgehensweise anscheinend richtig.

 

Kann mir hier jemand helfen? Liegt es an dem kurzen Monat Februar, dass Lohn und Gehalt hier ein Problem hat?

Wie kann ich das am besten lösen?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Mühe.

 

Liebe Grüße Tanja

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Evtl. rechnet DATEV ja schon richtig. Ich würde zunächst kurz mit der KrKasse sprechen, ob der 28.03. fix ist.

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Tanja_Meisel_
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Ja, der ist fix - mir liegt das Schreiben der Krankenkasse mit der Bitte um Abmeldung '34' zum 28.03. vor.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Tanja,


um die DEÜV-Meldung mit dem Grund 34 zu erzeugen, ist der Ausfallschlüssel KE - Krankengeldende (nach 78 Wochen) für einen vollen Zeitmonat (01.03.-31.03.2026) zu erfassen.


Mit der Lohnabrechnung April 2026 wird die Abmeldung 34 erzeugt, wenn das Krankengeldende mindestens am 01.04.2026 fortbesteht. Die DEÜV-Meldung beinhaltet den Meldezeitraum 01.03.2026-31.03.2026.


Bitte halten Sie (erneut) mit der Krankenkasse Rücksprache. Wenn der Mitarbeiter am 28.02.2026 noch Krankengeld erhält, ist eine Abmeldung 34 zum 28.03.2026 nicht korrekt.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten 1004157 und 1032508 .

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tanja_Meisel_
Beginner
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Hallo Matthias, 

 

danke für die Antwort.

 

Die Krankenkasse hat sich tatsächlich geirrt - es ist so korrekt wie Sie geschrieben haben. 

 

Danke für die Unterstützung.

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letzte Antwort am 05.03.2026 15:35:45 von Tanja_Meisel_
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