Wir haben mit Datum 11.02.2025 ein Schreiben der Urlaubskasse erhalten, das an einen ehemaliger Mitarbeiter die Urlaubsabgeltung gezahlt wurde. Der Mitarbeiter ist bereits am 31.10.2023 ausgetreten. Eine Nachberechnung auf Oktober 2023 ist ja nicht mehr möglich.
Laut Schreiben besteht KEINE Sozialversicherungspflicht, evtl. aber eine Betragspflicht in der Unfallversicherung.
Wie muss ich in Lodas vorgehen?
Vielen Dank.
MfG T_V
Gelöst! Gehe zu Lösung.
I.d.R. wäre eine Korrektur über SV-Meldeportal notwendig.
Hier wäre eine Abstimmung mit der BG sinnvoll. Ob eine Korrektur für 2023 über SV-Meldeportal erfolgen muss oder der Betrag in 2025 berücksichtigt werden darf.