Ich benötige mal wieder das "Schwarmwissen". Ich glaube, ich habe das System gesprengt. 😂
Vorab - der Mandant hat um die 180 Arbeitnehmer. Ich merke mir also gewisse Kleinigkeiten nicht über Monate.
Ausgangslage: Ich habe für eine Arbeitnehmerin die Vorerkrankungen abgefragt. 2x in den letzten beiden Monaten. Und jedes Mal kam nach ca. 14 Tage die Antwort, dass alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht vorliegen würden. Nachdem die Mandantin mit der Arbeitnehmerin gesprochen hatte, kahm heraus, dass diese alle AUB´s an die Krankenkassen gesandt hatte. Die ANin hatte nämlich zum 1.4. die Krankenkasse gewechselt. Scheinbar gleichen die Krankenkassen die Daten nicht ab und der neuen Krankenkasse liegen die alten AUB´s nicht vor. Gut, möchten man meinen, fragt man halt bei der alten Kasse nach. Ja, aber die hat ja die aktuellen AUB´s nicht.
Was mache ich denn jetzt? Hatte das schon mal jemand und eine elegante Lösung dafür?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Unsere - etwas unangenehme Lösung - ist dann meistens, für den Zeitraum der möglichen 42-Tage-Überschreitung Krankengeldbezug zu hinterlegen. Dann bekommt die KK einen EEL und dem AN wird das Gehalt gekürzt. Dies führt bei uns dazu, dass sich sowohl AN als auch die KK (die, die für den Zeitraum zuständig ist) schnellstens um Klärung bemühen....
@LF schrieb:Unsere - etwas unangenehme Lösung - ist dann meistens, für den Zeitraum der möglichen 42-Tage-Überschreitung Krankengeldbezug zu hinterlegen. Dann bekommt die KK einen EEL und dem AN wird das Gehalt gekürzt. Dies führt bei uns dazu, dass sich sowohl AN als auch die KK (die, die für den Zeitraum zuständig ist) schnellstens um Klärung bemühen....
Genau so handhaben wir das auch. Frei nach dem Motto: lieber zahlen wir dem/der MA*in etwas nach, als dass wir dem Geld hinterher laufen...
Nach telefonischer Auskunft unterschiedlicher KKn darf ein AG ja davon ausgehen, wenn der KK eine AU-B vorliegt, dass die 42 Tage erreicht sind (ob am Stück oder mit Vorerkrankungen ist egal). Es ist ja nicht das Problem des AG, wenn eine KK keine AU-B vorliegen hat.
Guten Morgen,
vielen Dank erst einmal für die Vorschläge. Das wird für den Arbeitgeber aber keine Option sein, da es den Arbeitnehmer nachteilig behandelt. Ich werde jetzt empfehlen, dass der Arbeitnehmer von seinen Exemplaren der AUB eine Kopie an die neue Krankenkasse - direkt an die zuständige Bearbeiterin (seht ja in der Rückmeldung) - sendet. Wenn alles so funktioniert, wie es soll, müsste ich ja dann in ein paar Tagen eine neue Rückmeldung mit den benötigten Werten bekommen. Schauen wir mal. Ich berichte dann hier.
Hallo, stammen die AUs alle vom selben Arzt? Dann könnte man dem Mitarbeiter ein Schreiben zur Vorlage beim Arzt schicken, wo dieser bestätigen muss, ob oder ob nicht Vorerkrankungen vorliegen. So hat mein alter AG das bei privat versicherten MA gemacht.
Viele schöne Grüße!