Hallo Zusammen,
ein Mitarbeiter trat am 30.04.21 aus unserem Unternehmen aus. Nun erhält er eine Abfindung (Abrechnungsmonat Mai noch nicht abgeschlossen), die ich jetzt erst im Mai auszahlen kann.
Ich würde nun in seinen Stammdaten als letzten abzurechnenden Monat 05.2021 eingeben und die Abfindung in den Bewegungsdaten des Mitarbeiters im 04/2021 eintragen. Meine Frage: Muss ich ich eine An-und Abmeldung bei Elstam für 01.04.21 bis 30.04.21 machen?
Danke und Grüße
Irene
Hallo Irene,
Sie haben die Abfindung in den letzten abzurechnenden Zeitraum der Beschäftigung gebucht und veranlassen damit eine Nachberechnung für den Monat 04/2021 in 05/2021. Damit wird lediglich die bereits erstellte Lohnsteuerbescheinigung storniert und wieder neu erstellt.
Eine An- und Abmeldung zum ELStAM-Verfahren ist nicht erforderlich, da die Lohnsteuerabzugsmerkmale im Regelfall bis zum Austrittsdatum 30.04.2021 des Mitarbeiters zurückgemeldet wurden.
Nähere Information dazu, wie Sie in Lohn und Gehalt Einmalbezüge nach dem Austritt eines Mitarbeiters abrechnen können, finden Sie in unserem Dokument 5303236 - Einmalbezug (Beispiele für Lohn und Gehalt) unter Punkt 5.